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# taz.de -- Polizeinutzung eingeschränkt: Dämpfer für Vorratsdatenspeicherung
> Ein Gericht beschließt, dass die Polizei Telekom-Daten nur manchmal
> nutzen darf. Ein erneuter Sieg für die Gegner der
> Vorratsdatenspeicherung.
Bild: Nur zur Aufklärung von schweren Verbrechen dürfen Telefondaten herangez…
FREIBURG taz Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung der
Vorratsdatenspeicherung weiter begrenzt. In einer Eilanordnung schränkte es
am Donnerstag die Auswertung der Daten für die polizeiliche Gefahrenabwehr
und den Verfassungsschutz ein. Die Richter gaben damit einem Antrag des
Berliner Anwalts Meinhard Starostik statt, der rund 34.000 Bürger vertritt.
Seit Jahresbeginn müssen Telefonfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit
wem wie lange telefoniert. Mobilfunkfirmen müssen auch den Standort des
Kunden beim Gespräch festhalten. Ab 2009 müssen zudem Internetfirmen
speichern, wer wem E-Mails sandte und wann im Internet surfte. Inhalte
werden nicht gespeichert.
Gegen diese gesetzlich vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung haben 34.000
Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wann Karlsruhe darüber
entscheidet, ist noch offen. Schon im März wurde aber in einem ersten
Eilbeschluss die Nutzung dieser Daten für die Strafverfolgung beschränkt.
Die Polizei darf sie nur zur Aufklärung schwerer Kriminalität anfordern.
Jetzt musste Karlsruhe diesen Eilbeschluss erweitern, da Bayern und
Thüringen ihrer Polizei den Vorratsdatenzugriff auch zur Gefahrenabwehr
erlaubten. Bayern räumte sogar dem Landesverfassungsschutz ein
Nutzungsrecht ein. Die Karlsruher Richter beschränkten den Zugriff nun auf
Fälle, bei denen der Staat gefährdet oder Leib, Leben und Freiheit eines
Menschen bedroht sind. Zur Abwehr eines Bankraubs oder einer
Volksverhetzung dürfen die Daten also nicht angefordert werden.
Die Richter begründeten ihre Eilanordnung mit dem Vertrauen der Bürger in
eine unbefangene Telekommunikation. Diese müsse jedenfalls bis zur
eigentlichen Entscheidung des Verfassungsgerichts geschützt werden - soweit
die Daten nicht zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter benötigt werden.
Betroffen sind zunächst nur die Sicherheitsbehörden in Bayern und
Thüringen, doch die Wirkung geht weiter. So wird auch die am Donnerstag in
Baden-Württemberg eingeführte ähnliche Regelung nur eingeschränkt nutzbar
sein - ebenso wie eine Regelung in der BKA-Novelle, die der Bundestag
nächste Woche beschließen will.
Abgelehnt hat Karlsruhe aber den Antrag der Kläger, die
Vorratsdatenspeicherung für Internetdaten, die ab Januar vorgeschrieben
ist, erst gar nicht einzuführen. (Az.: 1 BvR 256/08)
7 Nov 2008
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Vorratsdatenspeicherung
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