# taz.de -- Polizeinutzung eingeschränkt: Dämpfer für Vorratsdatenspeicherung | |
> Ein Gericht beschließt, dass die Polizei Telekom-Daten nur manchmal | |
> nutzen darf. Ein erneuter Sieg für die Gegner der | |
> Vorratsdatenspeicherung. | |
Bild: Nur zur Aufklärung von schweren Verbrechen dürfen Telefondaten herangez… | |
FREIBURG taz Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung der | |
Vorratsdatenspeicherung weiter begrenzt. In einer Eilanordnung schränkte es | |
am Donnerstag die Auswertung der Daten für die polizeiliche Gefahrenabwehr | |
und den Verfassungsschutz ein. Die Richter gaben damit einem Antrag des | |
Berliner Anwalts Meinhard Starostik statt, der rund 34.000 Bürger vertritt. | |
Seit Jahresbeginn müssen Telefonfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit | |
wem wie lange telefoniert. Mobilfunkfirmen müssen auch den Standort des | |
Kunden beim Gespräch festhalten. Ab 2009 müssen zudem Internetfirmen | |
speichern, wer wem E-Mails sandte und wann im Internet surfte. Inhalte | |
werden nicht gespeichert. | |
Gegen diese gesetzlich vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung haben 34.000 | |
Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wann Karlsruhe darüber | |
entscheidet, ist noch offen. Schon im März wurde aber in einem ersten | |
Eilbeschluss die Nutzung dieser Daten für die Strafverfolgung beschränkt. | |
Die Polizei darf sie nur zur Aufklärung schwerer Kriminalität anfordern. | |
Jetzt musste Karlsruhe diesen Eilbeschluss erweitern, da Bayern und | |
Thüringen ihrer Polizei den Vorratsdatenzugriff auch zur Gefahrenabwehr | |
erlaubten. Bayern räumte sogar dem Landesverfassungsschutz ein | |
Nutzungsrecht ein. Die Karlsruher Richter beschränkten den Zugriff nun auf | |
Fälle, bei denen der Staat gefährdet oder Leib, Leben und Freiheit eines | |
Menschen bedroht sind. Zur Abwehr eines Bankraubs oder einer | |
Volksverhetzung dürfen die Daten also nicht angefordert werden. | |
Die Richter begründeten ihre Eilanordnung mit dem Vertrauen der Bürger in | |
eine unbefangene Telekommunikation. Diese müsse jedenfalls bis zur | |
eigentlichen Entscheidung des Verfassungsgerichts geschützt werden - soweit | |
die Daten nicht zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter benötigt werden. | |
Betroffen sind zunächst nur die Sicherheitsbehörden in Bayern und | |
Thüringen, doch die Wirkung geht weiter. So wird auch die am Donnerstag in | |
Baden-Württemberg eingeführte ähnliche Regelung nur eingeschränkt nutzbar | |
sein - ebenso wie eine Regelung in der BKA-Novelle, die der Bundestag | |
nächste Woche beschließen will. | |
Abgelehnt hat Karlsruhe aber den Antrag der Kläger, die | |
Vorratsdatenspeicherung für Internetdaten, die ab Januar vorgeschrieben | |
ist, erst gar nicht einzuführen. (Az.: 1 BvR 256/08) | |
7 Nov 2008 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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Schwerpunkt Überwachung | |
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