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# taz.de -- Erfolg nach Weg durch die Instanzen: Gelähmte erkämpft sich Spezi…
> Sie musste bis vors Bundesverfassungsgericht: Eine gelähmte Frau hat
> erfolgreich dagegen geklagt, dass sie unbeweglich in der Wohnung sitzen
> muss, weil die Kasse sich stur stellt.
Bild: Ein bisschen mehr sollte es schon sein als ein Standard-Rollstuhl.
KARLSRUHE taz Das Bundesverfassungsgericht hat einer gelähmten Frau
ermöglicht, einen mundgesteuerten Elektrorollstuhl zu bekommen. Ein
entsprechender Eilbeschluss der Karlsruher Richter wurde am Mittwoch
veröffentlicht.
Die 48 Jahre alte Frau aus dem Ruhrgebiet leidet an der Nervenkrankheit ALS
und ist nahezu vollständig gelähmt. Sie lebt zusammen mit ihrem Ehemann in
der eigenen Wohnung. Wenn dieser nicht da ist, muss sie mit ihrem
Schieberollstuhl an der Stelle verharren, an der sie "abgestellt" wurde.
Die Frau beantragte deshalb bei ihrer Krankenkasse einen Elektrorollstuhl
mit Mundsteuerung, was die Kasse jedoch verweigerte. Auch die
Sozialgerichte lehnten ihre Eilanträge zunächst ab. Erst müsse geklärt
werden, ob die Frau mit einem mundgesteuerten Rollstuhl in der Wohnung
überhaupt umgehen könne, denn bei einem Unfall sei sie hilflos. Das
Landessozialgericht bezweifelte sogar, ob die Fortbewegung in der eigenen
Wohnung überhaupt ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens sei.
Hiergegen legte die Frau Verfassungsbeschwerde ein. Sie sei
schnellstmöglich auf den Spezialrollstuhl angewiesen. Vor der Entscheidung
in der Hauptsache werde sie vermutlich sterben. Die Verweigerung des
Rollstuhls degradiere sie zu einem Objekt, das sich nicht selbstständig
fortzubewegen brauche.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Eilverfahren der Frau jetzt Recht
gegeben. Der Zwang zum Verharren in einer Situation der Hilflosigkeit
beeinträchtige die Persönlichkeitsrechte der Frau, argumentieren die
Karlsruher Richter. Es gehöre zu den Mindestvoraussetzungen für ein
menschenwürdiges Dasein, einen Rest an Mobilität zu erhalten. Jetzt muss
das Sozialgericht Duisburg neu über den Eilantrag der Frau entscheiden. Wie
von ihr angeboten, kann sie dabei an einem Leihgerät beweisen, dass sie
einen Elektrorollstuhl sicher steuern kann (Az.: 1 BvR 120/09).
12 Mar 2009
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Sozialgericht
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