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# taz.de -- Geplantes Adresshandel-Verbot: Schaar wirft Regierung Zögern vor
> Die Politik verschleppt eine bessere Abschirmung der Privatssphäre, sagt
> Chefdatenschützer Peter Schaar. Beim Adress-Handel kuscht sie vor den
> Unternehmen.
Bild: "Ein solch massives Auftreten der Lobbyisten erlebt man selten": Peter Sc…
Deutschlands oberster Datenschützer warnt davor, dass ein Verbot des
Adresshandels noch scheitern könnte. "So entschlossen die Bundesregierung
anfänglich war, so zögerlich geht es im Bundestag voran", sagte Peter
Schaar am Dienstag in Berlin. Schuld daran sei vor allem der Druck aus der
Wirtschaft. "Ein solch massives Auftreten der Lobbyisten erlebt man
selten."
Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellte seinen Tätigkeitsbericht für die
vergangenen beiden Jahre vor und zählte dabei die jüngsten
Datenschutzskandale in der Wirtschaft von Telekom bis Deutsche Bahn auf. Es
sei höchste Zeit zu handeln, sagte Schaar, doch im Bundestag begriffen das
einige Abgeordnete offenbar nicht ganz.
Mit dem neuen Datenschutzgesetz wollte die Regierung den Handel mit
persönlichen Daten grundsätzlich verbieten. Ausnahme: Ein Bürger, der etwa
ein Zeitungsabonnement abschließt, stimmt der Weitergabe der Daten
ausdrücklich zu. Bisher muss man widersprechen.
Seit das Innenministerium Wolfgang Schäubles (CDU) den Gesetzesentwurf
veröffentlichte, laufen Unternehmen Sturm dagegen. Ihr Argument: Ohne
Adressdaten sei keine Werbung möglich, und ohne die drohe die Pleite. Das
Klagen zeigt erste Erfolge. Für Wohltätigkeitsorganisationen und
Zeitungsverlage gibt es bereits Ausnahmen.
Und ausgerechnet in Schäubles eigener Unionsfraktion wollen immer mehr
Parlamentarier das Gesetz am liebsten ganz kippen (taz vom 26.03.2009).
Schaar fürchtet nun ebenso wie die Opposition, dass das Gesetz bis zur
Bundestagswahl 2009 verschleppt und dann einfach vergessen wird.
Ebenso mühselig gestaltet es sich bisher, der großen Koalition einen
besseren Datenschutz für Arbeitnehmer abzuringen. Zwar sind sich SPD und
Union nach den massenhaften Bespitzelungen in verschiedenen Discountern
einig, dass etwas passieren muss. Konkretes folgte daraus bisher nicht.
Schaar wünscht sich mindestens eine gesetzliche Regelung: Unternehmen
sollen für das Arbeitsverhältnis erhobene Daten nicht für andere Zwecke
verwenden dürfen.
Der Bundesdatenschützer mahnte, bei all den Datenskandalen in der
Wirtschaft nicht das staatliche Fehlverhalten auf diesem Gebiet zu
vergessen. Dabei ginge es nicht nur um die bekanten datenschutzrechtlichen
Vorbehalte gegen die Vorratsdatenspeicherung oder die erweiterten
Befugnisse des Bundeskriminalamtes.
Erhebliche datenschutzrechtliche Risiken sieht Schaar in der
Steueridentifikationsnummer, die ab 2011 die Lohnsteuerkarte ersetzen soll
und im elektronischen Einkommensnachweis - kurz Elena. Mit der Steuer-ID
entsteht erstmals ein bundesweites Adressverzeichnis, in dem unter anderem
auch die Religionszugehörigkeit erfasst wird. Werden diese Angaben mit
anderen Datenbeständen verknüpft, ließen sich umfassende Personenprofile
erstellen. Bürgerrechtler glauben, dass dieser Pool bald das Interesse der
Sicherheitsbehörden wecken wird.
Das Elena-Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber ab 2010 die Entgeltdaten ihrer
Beschäftigten an eine Zentrale Speicherstelle senden. Damit entfallen die
bisherigen Entgeldbescheinigungen auf Papier. Die Zentralstelle speichert
die Daten unter einem Pseudonym. Ab 2012 sollen Arbeitslosen-, Wohn- und
Elterngeld per elektronischer Signatur auf der EC- oder einer Chipkarte
abrufen können. Den Schlüssel für die Kodierung der Einkommensdaten von
etwa 30 Millionen Deutschen soll Schaars Behörde verwalten. "Dafür brauchen
wir aber mehr Personal", sagte der Datenschützer. "Wir können nicht immer
komplexere Aufgaben mit gerade einmal 70 Mitarbeitern erledigen."
22 Apr 2009
## AUTOREN
Daniel Schulz
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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