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# taz.de -- Kritik am Mindestpreis: Kartellamt beim Milchpreis ausgemuht
> Die Behörde droht mit Bußgeld, falls die Landwirte über ein Kartell mehr
> Geld für sich aushandeln. Der Verband der Milchviehhalter sieht den
> freien Wettbewerb dennoch nicht gefährdet.
Bild: Das Argument des Kartellamts: Die Milchproduktion kostet nicht überall g…
BERLIN taz Ein Kartell wie die Opec beim Öl auch für die Milch - an diesem
Plan hält der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) trotz neuer
Kritik des Bundeskartellamts fest. Die Behörde erklärt in ihrem jüngsten
Tätigkeitsbericht, dass die Forderung nach einem bundesweit einheitlichen
Mindestpreis für Rohmilch gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. "Das sehen
wir anders. Wettbewerb würde trotzdem oberhalb des Basispreises
stattfinden", sagte dagegen BDM-Chef Romuald Schaber am Mittwoch der taz.
Absprachen der Bauern zu Mindestpreisen und Produktionsmengen gehören zu
den wichtigsten Vorschlägen des BDM, um den Bauern höhere Einnahmen zu
verschaffen. Dazu hat er das Milch Board initiiert, das festsetzt, wie viel
seine Landwirte für die Milch mindestens verlangen. Solche
Erzeugergemeinschaften lässt das Marktstrukturgesetz ausdrücklich zu.
Bisher organisiert das Board jedoch nur knapp ein Drittel der 100.000
Milchbauern in Deutschland. So bleibt es dabei, dass die Landwirte wenig
für das Kilogramm Rohmilch bekommen, in Norddeutschland im Schnitt 18 bis
21 Cent. Viele Milchbauern können deshalb nicht ihre Kosten einspielen.
Dennoch warnt das Kartellamt die Bauern: Wenn das Milch Board irgendwann
erhebliche Mengen bündele, wäre das trotz Marktstrukturgesetz illegal. Auf
Preisabsprachen "werden wir angemessen reagieren", sagt Behörden-Präsident
Bernhard Heitzer. Möglich sei dann auch ein Bußgeld. Schließlich kostet die
Milchproduktion laut Tätigkeitsbericht des Amtes nicht überall in
Deutschland gleich viel. Also dürfe es auch keinen "bundesweiten
Einheitspreis" geben. Die Zeche würde der Verbraucher zahlen.
Doch Bauernführer Schaber ficht die Drohung nicht an. "Es soll keinen
Einheitspreis, sondern eine Begrenzung nach unten geben", sagt er. Die
Molkereien könnten mehr zahlen. Preisabsprachen per Milch Board seien nur
verboten, wenn sie missbräuchlich eingesetzt würden - zum Beispiel, um
völlig überhöhte Tarife durchzusetzen.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL),
Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf kritisierte: Heitzer habe
"offensichtlich seine Unbefangenheit verloren". Wenn seine Vorwürfe
Substanz hätten, "soll er ein Verfahren einleiten".
8 Jul 2009
## AUTOREN
Jost Maurin
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