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# taz.de -- Korruptionsbeauftragter kritisiert Sponsoringbericht: "Ein Anschein…
> Die Unternehmen, die das Hoffest im Roten Rathaus fördern, werden nicht
> im Sponsoringbericht des Senats genannt. Staatsanwalt Fätkinhäuer,
> Berlins oberster Korruptionsjäger, fordert völlige Transparenz.
Bild: Rotes Rathaus
taz: Herr Fätkinhäuer, ist es nicht super, wenn sich Unternehmen für das
Gemeinwohl engagieren, indem sie als Sponsor für den Senat auftreten?
Hans Jürgen Fätkinhäuer: Das ist grundsätzlich sozial erwünscht und
unproblematisch - falls der Sponsor nicht eigentlich etwas ganz anderes
damit erreichen will.
Was denn?
Er erwartet möglicherweise, dass ihm die Verwaltung an anderer Stelle
entgegenkommt. So ein sponsoringfremder Hintergedanke wäre eine sachwidrige
- und damit strafbare - Kopplung. Sponsoring und Bestechung sind sich
strukturell ähnlich. In beiden Fällen wird zum Beispiel eine Vereinbarung
über einen geldwerten Vorteil getroffen. Daher entsteht bei Sponsoring der
Anschein der Käuflichkeit der Verwaltung. Das gilt es zu vermeiden.
Und wie?
Mit Transparenz. Wenn die Fakten etwa in einem Sponsoringbericht genannt
werden, kann jedes Geschäft von der Öffentlichkeit überprüft werden. Wer
bestechen will, scheut in der Regel die Öffentlichkeit wie der Teufel das
Weihwasser. Was nicht in so einem Bericht auftaucht, hat einen
Beigeschmack. Wer dagegen als seriöser Sponsor nur die Allgemeinheit
fördern will und auf Werbewirkung hofft, der müsste sich über die Nennung
in einem Sponsoringbericht freuen.
Warum ist es wichtig, nicht nur die Namen der Sponsoren bekannt zu geben,
sondern auch die Höhe der Spende?
Ein Beispiel: Vor einiger Zeit konnte man lesen, dass das
Verteidigungsministerium sich ein Fest von Rüstungsfirmen sponsern ließ. Da
stellen sich einem als Korruptionsbekämpfer die Nackenhaare auf. Doch dann
hat sich gezeigt, dass die Geldbeträge - verglichen mit den Auftragssummen
- verschwindend gering waren. Dadurch hat sich der erste böse Anschein
relativiert.
Aber gehört die Höhe eines Sponsorings nicht zu den besonders
schützenswerten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen eines Unternehmens?
Wenn man das als Sponsor so sieht, dann sollte man sponsern, wen immer man
will - aber nicht die öffentliche Verwaltung. Bei der ist nach meiner
Bewertung das Recht der Öffentlichkeit auf Transparenz höher als der
Geheimhaltungswunsch der Sponsoren.
Aber könnte die Transparenz nicht Sponsoren abschrecken und auf diese Weise
zu einer stärkeren Belastung der Steuerzahler führen?
Das müssten wir hinnehmen. Das ist mir der Schutz der öffentlichen
Verwaltung wert. Es ist ja auch noch nicht so lange her, da hat der Staat
sein Handeln noch allein aus seinem eigenen Haushalt bezahlt. Das ist die
sauberste Lösung gegen Korruption. Aber der Geist des Sponsoring ist aus
der Flasche, das lässt sich nicht mehr rückgängig machen. Jetzt kommt es
darauf an, den Geist wenigstens zu zähmen.
Welchen Sinn ergibt ein Sponsoringbericht, wenn einzelne Sponsorings darin
nicht auftauchen?
Die Frage beantwortet sich - glaube ich - von selbst.
13 Jul 2009
## AUTOREN
Sebastian Heiser
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