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# taz.de -- Demo-Recht: Bitte nicht wie in Bayern
> Länder dürfen sich jetzt Versammlungsgesetze geben. Hier liegt der
> Entwurf in der Schublade, anderswo werden Grundrechte beschnitten, klagt
> eine Anwältin
Bild: Polizeikessel auf der verbotenen Anti-Repressionsdemo im Dezember
taz: Rot-Grün will ein bremisches Versammlungsgesetz verabschieden, um den
"antifaschistischen Auftrag der Verfassung" besser erfüllen zu können. Ist
das eine gute Idee?
Gilljen Theisohn: Das kommt darauf an. Andere Länder versuchen dies zu
nutzen, um Demos generell viel restriktiver zu behandeln, nicht nur die von
Nazis.
Inwiefern?
Die Föderalismusreform ermöglicht den Ländern, eigene Versammlungsgesetze
zu verabschieden. Baden-Württemberg wollte daraufhin Trommeln verbieten -
was etwa Sambagruppen trifft. Bayern versucht "gleichartige Kleidung, die
eine gemeinsame politische Haltung zum Ausdruck bringt", untersagen. Das
soll sich gegen Nazis und Autonome richten, öffnet aber dem Vorgehen gegen
Demonstrierende Tür und Tor - etwa solchen, die sich als Clowns verkleiden.
Derzeit wird gegen diese Bestrebungen geklagt.
Sollen auch die Rechte der Polizei erweitert werden?
Ja. Man versucht der Polizei grundsätzlich zu erlauben, Demos abzufilmen -
und nicht, wie bisher, nur bei konkretem Gefahrenverdacht. Außerdem wird
die Möglichkeit, Anmelder strafrechtlich zu belangen, ausgeweitet. Da
überlegt man sich dreimal, ob man sich als Anmelder zur Verfügung stellt.
Warum glauben Sie, dass die Novelle auch in Bremen in diese Richtung zielt?
In Bremen liegt der Entwurf derzeit in der Schublade, man will wohl die
Bundestagswahl abwarten. Die Erfahrungen zeigen, dass auch hier
restriktiver verfahren wird. Im Dezember wurde mit einer sehr fragwürdigen
Begründung eine Anti-Repressionsdemo verboten. Fast 200 Personen, die gegen
dieses Verbot demonstrierten, haben jetzt Bußgeldbescheide bekommen.
Bietet ein neues Gesetz nicht auch Chancen?
Es sollte eine unabhängige Schiedsstelle zur Begutachtung von
Gefahrenprognosen eingerichtet werden. Im Dezember hat die Polizei ohne
Vorlage von Belegen gesagt: "Wir haben Erkenntnisse, dass es nicht
friedlich bleibt." Die Prognose wird nicht spezifiziert. Anmelder können
sich so vor Gericht nicht wehren. Auch die Gerichte erfahren oft kaum, was
genau die Gefahreneinschätzung begründet.
Und wie soll diese Schiedsstelle funktionieren?
Sie könnte etwa beim Landesdatenschutzbeauftragten angesiedelt werden. Sie
sollte Einsicht in die polizeilichen Unterlagen nehmen und sich so dazu
äußern können, ob die Erkenntnisse ein Verbot rechtfertigen.
Die Einschätzung der Polizei reicht ihnen nicht?
Die Freie Hansestadt Bremen ist in solchen Fällen Partei und hat eigene
Interessen. Deswegen ist es auch ein Unding, dass sich die Politik bis
heute weigert, Beamte im Einsatz zu kennzeichnen.
Deren Persönlichkeitsrechte sollen geschützt werden.
Man kann sie aber mit der Dienstnummer kennzeichnen. Das würde es erheblich
erleichtern, gegen polizeiliche Übergriffe vorzugehen. Allerdings gehört
das nicht nur ins Versammlungsgesetz. Im Gegensatz übrigens zum
Vermummungsverbot: Das gehört abgeschafft.
Polizisten sollen künftig gekennzeichnet werden, Demonstranten sich aber
vermummen dürfen?
Es würde genügen, wenn Polizisten anonym mit Nummer gekennzeichnet wären.
Das reicht, um ihre schutzwürdigen Belange zu wahren. Es kommt heutzutage
aber immer öfter vor, dass Nazis linke Demos filmen, die Aufnahmen ins Netz
stellen und zur Gewalt aufrufen. Kürzlich gab das Amtsgericht Verden einem
Demonstranten recht, der sich vermummte, als Nazis ihn filmten. Und bei den
jüngsten Demos von Iranern in Hamburg wurde das Verbot hochoffiziell
aufgehoben - man fürchtete, der Geheimdienst werde die Exilanten filmen.
4 Aug 2009
## AUTOREN
Christian Jakob
Christian Jakob
## TAGS
Lüneburg
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