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# taz.de -- Prozesse gegen Randalierer: Harte Urteile sollen schocken
> Der Berliner Innensenator und die Justiz wollen mit drastischen Strafen
> 1.-Mai-Vandalen und Autobrandstifter abschrecken. Linke und Anwälte
> kritisieren das als unverhältnismäßig.
Bild: Brandstiftern soll mit den Urteilen der Spaß am Zündeln vergehen.
BERLIN taz | Abschreckung. Das ist offenbar das neue Allheilmittel des
Innensenators und der Justiz gegen vermeintliche linke Straftäter.
1.-Mai-Randalierer werden in diesen Tagen vor Gericht so hart bestraft wie
selten. Vier festgenommenen mutmaßlichen Autobrandstiftern droht die Justiz
hohe Haftstrafen an. Begründung: "generalpräventive Maßnahmen" - also
Abschreckung.
Es ist Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der den Ton dabei vorgibt: "Die
Berliner Justiz urteilt bei 1.-Mai-Straftätern deutlich strenger. Das ist
zu begrüßen." Es müsse klar werden, dass Flaschen- und Steinwürfe keine
harmlosen Kavaliersdelikte seien. Er hoffe, so Körting zur taz, dass die
Justiz auch bei den gefassten Autobrandstiftern "den Weg der 1.-Mai-Urteile
fortsetzt".
Erst vor einer Woche wurde ein 26-Jähriger vor allem deshalb zu drei Jahren
und vier Monaten Haft verurteilt, weil er in der Walpurgnisnacht 12
Flaschen auf Polizisten geworfen hatte. Bereits Ende Juni erhielt ein
30-Jähriger eine Haftstrafe von gut drei Jahren für 17 Stein- und einen
Flaschenwurf am 1. Mai. Zuletzt wurde Anfang August ein 27-jähriger
Flaschenwerfer zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt - auch
als "deutliches Zeichen an jene, die meinen, sie hätten an diesem Tag einen
Freibrief", wie es im Urteil heißt.
Gleiches droht nun den 11 bisher gefassten Autobrandstiftern, von denen 4
in U-Haft sitzen. Im Fall der 21-jährigen Alexandra R. wird diese mit
Fluchtgefahr begründet angesichts einer zu erwartenden "mehrjährigen
Freiheitsstrafe". Im Haftbefehl heißt es: Die Häufung der Brandstiftungen
mache "aus generalpräventiven Gründen im Falle einer Verurteilung die
Verhängung einer abschreckenden Wirkung bedingenden hohen Freiheitsstrafe
erforderlich". Die "gravierende Straferwartung" sei "aus der hohen
Sozialschädlichkeit und des beabsichtigten hohen Schadens der Tat" gegeben.
Als Abschaffung der Unschuldsvermutung und "Einführung des
Feindstrafrechts" kritisiert dies die zur Unterstützung von Alexandra R.
gegründete "Soligruppe Alex". "Die Polizei kriegt die Brandstiftungen nicht
in den Griff und sucht nach Sündenböcken", beschwert sich Patrick Technau
von der Soligruppe. Es gehe darum, "mit juristisch zweifelhaften Festnahmen
Ergebnisse zu präsentieren".
Von einer "extremen Vorverurteilung" spricht auch die "Berliner Anti Nato
Gruppe", in der Alexandra R. Mitglied ist. "Nach Lage der Dinge schätzen
wir die Chancen von Alexandra für einen unvoreingenommenen Prozess als sehr
schlecht ein", heißt es in einem Schreiben.
Auch Martina Arndt, Anwältin von R., kritisiert das Vorgehen gegen ihre
Mandantin als "unverhältnismäßig". "Es gibt nur Indizien, keine Beweise",
so Arndt. Weder seien Rückstände von Brandbeschleunigern an R.s Kleidung
gefunden worden noch ihre DNA-Spuren am Tatort. Alles beruhe auf der
Aussage eines Polizisten, der die 21-Jährige in Tatortnähe gesehen haben
will.
Auch das wichtigste Indiz der Anklage weist Arndt zurück: Die Polizei hatte
einen Sprühdosenkopf in der Wohnung von Alexandra R. gefunden - passend zu
am Tatort aufgefundene Sprühdosen. Ein Gutachten habe keine Hinweise
gefunden, dass der Sprühkopf je mit den anderen Dosen verbunden war, so
Arndt. "Ich werde in jedem Fall auf Freispruch verteidigen."
Auch Klaus Rogall, Professor für Strafrecht an der Freien Universität,
sieht die Begründung einer U-Haft mit einem zu erwartenden hohen, weil
"generalpräventiven" Urteil, als "problematisch". "Auch für eine Person in
Untersuchungshaft gilt die Unschuldsvermutung", so Rogall.
Eine Strafzumessung dürfe erst am Prozessende nach erwiesener Schuld
erfolgen - und nicht bereits zuvor. Dennoch werde das Vorgehen der Berliner
Justiz "von der juristisch herrschenden Meinung akzeptiert". Kritikwürdig
sei aber die lange Dauer der U-Haft von R. "Nach drei Monaten sollte man
allmählich zu Potte kommen", so Rogall.
Innensenator Körting setzt dennoch auf hohe Haftstrafen für die
Autobrandstifter -"im Rahmen des Strafgesetzes". Im Fall der
1.-Mai-Prozesse seien die nun ergangenen, teils harten Urteile
"hervorragende Propaganda" gegen mögliche Krawallmacher im nächsten Jahr,
so Körting.
18 Aug 2009
## AUTOREN
Konrad Litschko
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