| # taz.de -- Prozesse gegen Randalierer: Harte Urteile sollen schocken | |
| > Der Berliner Innensenator und die Justiz wollen mit drastischen Strafen | |
| > 1.-Mai-Vandalen und Autobrandstifter abschrecken. Linke und Anwälte | |
| > kritisieren das als unverhältnismäßig. | |
| Bild: Brandstiftern soll mit den Urteilen der Spaß am Zündeln vergehen. | |
| BERLIN taz | Abschreckung. Das ist offenbar das neue Allheilmittel des | |
| Innensenators und der Justiz gegen vermeintliche linke Straftäter. | |
| 1.-Mai-Randalierer werden in diesen Tagen vor Gericht so hart bestraft wie | |
| selten. Vier festgenommenen mutmaßlichen Autobrandstiftern droht die Justiz | |
| hohe Haftstrafen an. Begründung: "generalpräventive Maßnahmen" - also | |
| Abschreckung. | |
| Es ist Innensenator Ehrhart Körting (SPD), der den Ton dabei vorgibt: "Die | |
| Berliner Justiz urteilt bei 1.-Mai-Straftätern deutlich strenger. Das ist | |
| zu begrüßen." Es müsse klar werden, dass Flaschen- und Steinwürfe keine | |
| harmlosen Kavaliersdelikte seien. Er hoffe, so Körting zur taz, dass die | |
| Justiz auch bei den gefassten Autobrandstiftern "den Weg der 1.-Mai-Urteile | |
| fortsetzt". | |
| Erst vor einer Woche wurde ein 26-Jähriger vor allem deshalb zu drei Jahren | |
| und vier Monaten Haft verurteilt, weil er in der Walpurgnisnacht 12 | |
| Flaschen auf Polizisten geworfen hatte. Bereits Ende Juni erhielt ein | |
| 30-Jähriger eine Haftstrafe von gut drei Jahren für 17 Stein- und einen | |
| Flaschenwurf am 1. Mai. Zuletzt wurde Anfang August ein 27-jähriger | |
| Flaschenwerfer zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt - auch | |
| als "deutliches Zeichen an jene, die meinen, sie hätten an diesem Tag einen | |
| Freibrief", wie es im Urteil heißt. | |
| Gleiches droht nun den 11 bisher gefassten Autobrandstiftern, von denen 4 | |
| in U-Haft sitzen. Im Fall der 21-jährigen Alexandra R. wird diese mit | |
| Fluchtgefahr begründet angesichts einer zu erwartenden "mehrjährigen | |
| Freiheitsstrafe". Im Haftbefehl heißt es: Die Häufung der Brandstiftungen | |
| mache "aus generalpräventiven Gründen im Falle einer Verurteilung die | |
| Verhängung einer abschreckenden Wirkung bedingenden hohen Freiheitsstrafe | |
| erforderlich". Die "gravierende Straferwartung" sei "aus der hohen | |
| Sozialschädlichkeit und des beabsichtigten hohen Schadens der Tat" gegeben. | |
| Als Abschaffung der Unschuldsvermutung und "Einführung des | |
| Feindstrafrechts" kritisiert dies die zur Unterstützung von Alexandra R. | |
| gegründete "Soligruppe Alex". "Die Polizei kriegt die Brandstiftungen nicht | |
| in den Griff und sucht nach Sündenböcken", beschwert sich Patrick Technau | |
| von der Soligruppe. Es gehe darum, "mit juristisch zweifelhaften Festnahmen | |
| Ergebnisse zu präsentieren". | |
| Von einer "extremen Vorverurteilung" spricht auch die "Berliner Anti Nato | |
| Gruppe", in der Alexandra R. Mitglied ist. "Nach Lage der Dinge schätzen | |
| wir die Chancen von Alexandra für einen unvoreingenommenen Prozess als sehr | |
| schlecht ein", heißt es in einem Schreiben. | |
| Auch Martina Arndt, Anwältin von R., kritisiert das Vorgehen gegen ihre | |
| Mandantin als "unverhältnismäßig". "Es gibt nur Indizien, keine Beweise", | |
| so Arndt. Weder seien Rückstände von Brandbeschleunigern an R.s Kleidung | |
| gefunden worden noch ihre DNA-Spuren am Tatort. Alles beruhe auf der | |
| Aussage eines Polizisten, der die 21-Jährige in Tatortnähe gesehen haben | |
| will. | |
| Auch das wichtigste Indiz der Anklage weist Arndt zurück: Die Polizei hatte | |
| einen Sprühdosenkopf in der Wohnung von Alexandra R. gefunden - passend zu | |
| am Tatort aufgefundene Sprühdosen. Ein Gutachten habe keine Hinweise | |
| gefunden, dass der Sprühkopf je mit den anderen Dosen verbunden war, so | |
| Arndt. "Ich werde in jedem Fall auf Freispruch verteidigen." | |
| Auch Klaus Rogall, Professor für Strafrecht an der Freien Universität, | |
| sieht die Begründung einer U-Haft mit einem zu erwartenden hohen, weil | |
| "generalpräventiven" Urteil, als "problematisch". "Auch für eine Person in | |
| Untersuchungshaft gilt die Unschuldsvermutung", so Rogall. | |
| Eine Strafzumessung dürfe erst am Prozessende nach erwiesener Schuld | |
| erfolgen - und nicht bereits zuvor. Dennoch werde das Vorgehen der Berliner | |
| Justiz "von der juristisch herrschenden Meinung akzeptiert". Kritikwürdig | |
| sei aber die lange Dauer der U-Haft von R. "Nach drei Monaten sollte man | |
| allmählich zu Potte kommen", so Rogall. | |
| Innensenator Körting setzt dennoch auf hohe Haftstrafen für die | |
| Autobrandstifter -"im Rahmen des Strafgesetzes". Im Fall der | |
| 1.-Mai-Prozesse seien die nun ergangenen, teils harten Urteile | |
| "hervorragende Propaganda" gegen mögliche Krawallmacher im nächsten Jahr, | |
| so Körting. | |
| 18 Aug 2009 | |
| ## AUTOREN | |
| Konrad Litschko | |
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