| # taz.de -- Diskriminierung im Büro: Wer Kopftuch trägt, ist Islamistin | |
| > Ein Architekturbüro lehnt eine Kopftuch tragende Bewerberin ab - wegen | |
| > "islamistischer Einstellung". Das ist kein Einzelfall. | |
| Bild: Haben es schwerer als andere: Kopftuchträgerinnen. | |
| FRANKFURT/MAIN taz | Naime B. (26) hat an der Gießener Fachhochschule | |
| studiert, als Diplom-Ingenieur-Architektin abgeschlossen, ihre Praktika | |
| absolviert, im Beruf gearbeitet und sich online bei einem Architekturbüro | |
| im hessischen Friedberg beworben. Ihr Bewerbungsfoto zeigt sie fröhlich | |
| lächelnd. Sie trägt ein schwarzweißes Kopftuch mit Wellenlinien. | |
| Die Absage kam prompt. Man suche "einen Mitarbeiter/in für die Bauleitung, | |
| nicht für die Planung" hieß es knapp. Und dann ausführlicher: "Außerdem | |
| kommt eine Mitarbeiterin mit islamistischer Grundeinstellung mit dem Symbol | |
| des Kopftuches als Unterdrückung der Frauen nicht in Frage. Das Kopftuch | |
| ist ein Symbol politisch gewollter Unterdrückung und kein Ausdruck | |
| persönlichen Glaubens (wie fälschlicherweise oft behauptet wird). Dies | |
| können wir in unserem Büro leider nicht akzeptieren." | |
| Naime B. fühlte sich "schockiert, beleidigt und ungerechtfertigt | |
| angegriffen" und "in ihrer Würde zutiefst verletzt". Allein aus dem | |
| Kopftuch könne eben nicht auf ihre und die Grundhaltung anderer | |
| Kopftuchträgerinnen geschlossen werden. Sie holte sich Hilfe bei dem | |
| "Clearingprojekt: Zusammenleben mit Muslimen" beim Interkulturellen Rat in | |
| Darmstadt, erstattete Strafanzeige und klagte beim Arbeitsgericht auf | |
| Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz | |
| (AGG) und Artikel 3 des Grundgesetzes. Sie forderte drei Monatsgehälter, | |
| insgesamt 9.000 Euro. Selbst möchte sie nicht öffentlich Stellung beziehen. | |
| Zu viel "Medienrummel" habe es in der Vergangenheit um Frauen gegeben, die | |
| das Tragen des Kopftuches verteidigen. | |
| Torsten Jäger vom Interkulturellen Rat wird deutlicher. Immer wieder kämen | |
| Beschwerden ähnlicher Art. "Die Absage ist ein exemplarisches Zeichen | |
| dafür, dass wir ein Klima in Deutschland haben, in dem es als | |
| avantgardistisch gilt, das zu sagen, was andere heimlich denken." Dies sei, | |
| meint Jäger, vor allem der Debatte um das Kopftuchverbot in Schulen | |
| geschuldet. Dadurch seien Vorurteile befördert worden, dass das Kopftuch | |
| "per se ein Zeichen für Unfreiheit" und jede Trägerin "auch Islamistin" | |
| sei. | |
| Die Absage sei "nur die Spitze des Eisberges". Junge Frauen mit Kopftuch, | |
| die die zur Integration immer wieder geforderte Bildung erworben hätten und | |
| nach Abitur und Studium ins Berufsleben wollten, hätten es sehr viel | |
| schwerer als andere. Immer häufiger seien derzeit auch Fälle von | |
| Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Selbst Tischreservierungen in | |
| Restaurants seien "bei Augenschein" schon storniert worden. | |
| Im Sommer scheiterte ein Gütetermin zwischen dem Friedberger | |
| Architekturbüro und Naime B. Die Firma entschuldigte sich und erklärte, sie | |
| habe keinesfalls diskriminieren wollen, sondern auch schon in der | |
| Vergangenheit "Mitarbeiter mit islamischem Glauben beschäftigt" und somit | |
| "ein normales Verhältnis zu anders Gläubigen". Die Bewerberin sei lediglich | |
| abgelehnt worden, weil sie nicht genug Berufserfahrung habe. Man könne sich | |
| aber auf einen Schadensersatz von 3.500 Euro einigen. Naime B. lehnte ab. | |
| Ein neuer Termin soll Ende Oktober vor dem Arbeitsgericht Gießen | |
| stattfinden. Torsten Jäger ist optimistisch, dass zugunsten von Naime B. | |
| entschieden werde: "Es ist wichtig, dass jemand, der etwas sagt, was er | |
| hinterher am liebsten nicht gesagt hätte, merkt, dass das auch Geld | |
| kostet." | |
| 14 Oct 2009 | |
| ## AUTOREN | |
| Heide Platen | |
| ## TAGS | |
| Kopftuchverbot | |
| Schwerpunkt Syrien | |
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