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# taz.de -- Kommentar Hartz-IV: Verordnete Kinderarmut
> Die niedrigen Hartz-IV-Sätze sind schlichtweg staatlich verordnete
> Kinderarmut, die schon jetzt jedes siebte Kind in Deutschland trifft.
Bild: Die Uno ist besorgt über die Sozialpolitik in Deutschland: Vor allem sol…
Dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit den
"Hartz-IV"-Regelsätzen für Kinder beschäftigt, wird höchste Zeit. Die
Richter aus Karlsruhe könnten Geschichte schreiben und feststellen, dass
die Leistungssätze für Kinder von Beziehern des Arbeitslosengelds II
bedarfsgerecht und eigenständig ermittelt werden müssen, statt - wie bisher
- pauschal den Erwachsenensatz von 359 Euro zu Grunde zu legen und davon,
je nach Alter, 20, 30 oder gar 40 Prozent abzuziehen.
Nichts rechtfertigt diese pauschale und niedrige Leistungsbemessung. Die
niedrigen Sätze sind schlichtweg staatlich verordnete Kinderarmut, die
schon jetzt jedes siebte Kind in Deutschland trifft. Mit jeder Familie
mehr, die auf Hartz IV angewiesen ist, wächst auch ihre Zahl. Damit wird
einer Gruppe von Heranwachsenden systematisch die gesellschaftliche
Teilhabe und der Aufbau einer lebenswerten Zukunft verweigert. Sicher wird
diese nicht schon allein durch eine simple Erhöhung der Bedürftigkeitssätze
rosiger, doch eines ist klar: Kinder brauchen andere Dinge als Erwachsene -
und die können auch schon mal mehr kosten. Sie wachsen und benötigen
regelmäßig neue Kleidung und Schuhe. Auch kann von einer ausgewogenen
Ernährung bei 3,11 Euro pro Tag, die Heranwachsenden bis 14 Jahren zur
Vergügung steht, keine Rede sein.
Man darf hoffen, dass dieser Ausgrenzungspraxis in Karlsruhe ein Ende
bereitet oder sie zumindest eingeschränkt wird. Es wäre auch eine saftige
Ohrfeige für die neue Bundesregierung, die lieber per Kindergelderhöhung
und Kinderfreibetrag sowie kosmetische Korrekturen beim
Hartz-IV-Schonvermögen Besserverdienende bevorteilt und Symbolpolitik
betreibt, statt sich um die Nöte von in Armut lebenden Kindern zu kümmern.
20 Oct 2009
## AUTOREN
Eva Völpel
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