| # taz.de -- Eine Teewurst als Kündigungsgrund: Der verhängnisvolle Snack | |
| > Einer Sozialmitarbeiterin wurde wegen des verbotenen Verzehrs einer | |
| > Teewurst gekündigt. Nach Medienschelte zieht ihr Arbeitgeber dies zurück. | |
| Bild: Den Belag für das Brötchen soll die Pflegerin aus den Kühlschrank geno… | |
| BERLIN taz | Erst Pfandbons, dann Frikadellen, jetzt wärs beinahe die | |
| Teewurst gewesen: Eine neue sogenannte Bagatellkündigung machte | |
| Schlagzeilen, diesmal aus Hannover. Eine 41-jährige, körperlich behinderte | |
| Pflegerin in einer Einrichtung der Caritas Seniorendienste gGmbH war | |
| fristlos entlassen worden. Grund: Sie soll Teewurst gegessen haben, die | |
| eigentlich für die Heimbewohner vorgesehen war. | |
| Nicht zuletzt wegen des massiven Medienechos intervenierte nun der Träger | |
| des Heims, das Evangelische Johannesstift Berlin, und zog die Kündigung | |
| zurück. "Wir sind der einhelligen Meinung, dass wir das Verfahren nicht gut | |
| finden", sagt Wolfgang Kern von der Geschäftsführung des Stifts. Die | |
| Seniorendienste gGmbH läuft offiziell zwar noch unter dem Namen der | |
| Caritas, ist aber im August 2009 zu 90 Prozent vom Evangelischen | |
| Johannisstift übernommen worden. | |
| 18 Jahre war Sabine T. als Pflegehelferin im Seniorenzentrum St. Martinshof | |
| in Hannover-Misburg tätig. Nun war ihr vorgeworfen worden, in der | |
| Frühstückspause Teewurst aus dem Kühlschrank genommen zu haben, die | |
| eigentlich für die Senioren bestimmt war. Damit soll sie sich im | |
| Personalraum ein Brötchen geschmiert haben. Das Brötchen hat sie selbst | |
| mitgebracht. | |
| Der Verzehr von heimeigenen Nahrungsmitteln sei ausdrücklich verboten, so | |
| Hans-Henning Pflüger, Anwalt der Caritas Seniorendienste gGmbH. Die | |
| Klägerseite dagegen bestritt den Vorwurf, die Teewurst sei gestohlen | |
| worden. Es sei "gängige Praxis" in solchen Einrichtungen, dass überzählige | |
| Nahrungsmittel vom Personal gegessen werden dürften, sagte Rolf Schaefer, | |
| Anwalt der Klägerin. | |
| Hans-Henning Pflüger betonte gegenüber der taz, dass es bei der | |
| Entscheidung nicht auf den Wert des Schadens ankomme: "Das | |
| Vertrauensverhältnis ist dahin." Bei der Kündigung habe es sich um eine mit | |
| Blick auf die Zukunft gerichtete "Prognoseentscheidung" gehandelt. Hat sich | |
| die Heimleitung keine Gedanken über den Imageschaden gemacht, den ein | |
| solcher Fall auslösen könnte? Pflüger dazu: "Es liegt eine wohl abgewogene | |
| Entscheidung vor." | |
| Der Trägerverein sieht das anders. Ziemlich kurzfristig habe er von der | |
| Entscheidung des Seniorenheims erfahren, so Wolfgang Kern vom | |
| Johannisstift: "Wir sehen durchaus kritisch, wie hier verfahren wurde." Die | |
| juristische Grundlage dafür wolle er aber nicht absprechen, denn "Diebstahl | |
| ist Diebstahl". Für Sabine T. soll nun innerhalb des Trägervereins eine | |
| andere Stelle gesucht werden. Kurz vor Weihnachten konnte man so noch einen | |
| Skandal verhindern: Nach dem Rummel um Bagatellkündigungen, bei denen | |
| Angestellte wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro und einer Frikadelle | |
| entlassen worden waren, wäre eine Teewurst das gefundene Fressen gewesen. | |
| 21 Nov 2009 | |
| ## AUTOREN | |
| Franziska Langhammer | |
| ## TAGS | |
| Justiz | |
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