Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Bagatellkündigungen: Emmelys erster Erfolg
> Arbeitsrechtlich hat sich nichts geändert: Immer noch reicht ein Verdacht
> für eine Kündigung aus: Doch inzwischen reagiert die Öffentlichkeit viel
> sensibler.
Bild: Reicht die Weitergabe eines Essensbons für eine fristlose Kündigung?
Dass Unternehmen nicht mehr nur an Gesetzen, sondern an ethischen Maßstäben
gemessen werden - gerade christliche Sozialverbände müssten sich darüber
eigentlich freuen, auch die Caritas Seniorendienste Hannover.
Die Caritas Seniorendienste Hannover haben im letzten Geschäftsjahr keinen
Verlust gemacht, weil MitarbeiterInnen auf Gehalt in Höhe von 1,3 Millionen
Euro verzichteten. Nun hatte man einer Hilfspflegerin fristlos gekündigt,
weil sie Teewurst auf ein selbst mitgebrachtes Brötchen geschmiert hat.
Arbeitsrechtlich wäre das zulässig.
Erschreckend ist, dass den Beteiligten offenbar egal war, welche
Schlagzeile der Fall hätte auslösen können: "Caritas kündigt Mitarbeiterin
wegen Teewurst-Diebstahl" - kündigt Schwerbehinderter, könnte man ergänzen,
obwohl die Körperbehinderung der Pflegerin irrelevant ist.
Auch wenn der Pflegedienst seit August nur noch zu 10 Prozent zur Caritas
gehört und zu 90 Prozent einem evangelischen Träger, streitet er momentan
weiter darum, den Namen behalten zu dürfen: Caritas. Nächstenliebe. Dass
der katholische Dachverband sich innerhalb weniger Stunden distanzierte,
spricht für einen öffentlichen Druck, den es noch vor einem Jahr so nicht
gab.
Bagatellkündigungen waren lange kein Thema. Bisherige Urteile sagen: Es
gehe nicht um den Sachwert, sondern um das Vertrauen, auf dem das
Arbeitsverhältnis basiere. Und das könne durch jeden Diebstahl "irreparabel
zerstört" werden. An dieser Rechtslage hat sich nichts geändert, auch nicht
durch den Fall "Emmely". Was sich aber verändert hat, ist die öffentliche
Aufmerksamkeit.
Und die hat nun zum ersten Mal den Ausschlag gegeben. Der evangelische
Träger will die Kündigung zurückziehen und im Verband eine neue Stelle für
die Hilfspflegerin suchen. Emmelys erster Erfolg.
20 Nov 2009
## AUTOREN
Luise Strothmann
## ARTIKEL ZUM THEMA
Nach "Emmely" und "Brötchen-Prozess": Fristlos entlassen wegen Essensmarke
Ein Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima wurde fristlos
entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80
Cent in der Kantine benutzt hatte.
Eine Teewurst als Kündigungsgrund: Der verhängnisvolle Snack
Einer Sozialmitarbeiterin wurde wegen des verbotenen Verzehrs einer
Teewurst gekündigt. Nach Medienschelte zieht ihr Arbeitgeber dies zurück.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.