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# taz.de -- Nach "Emmely" und "Brötchen-Prozess": Fristlos entlassen wegen Ess…
> Ein Mitarbeiter des Sportbekleidungsherstellers Erima wurde fristlos
> entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von
> 80 Cent in der Kantine benutzt hatte.
Bild: Reicht die Weitergabe eines Essensbons für eine fristlose Kündigung?
REUTLINGEN dpa | Erneut muss sich ein Arbeitsgericht mit einer fristlosen
Kündigung wegen einer Bagatelle befassen. Ein 35 Jahre alter Mitarbeiter
des Sportbekleidungsherstellers Erima (Pfullingen) wurde fristlos
entlassen, weil er für seine Lebensgefährtin einen Essensbon im Wert von 80
Cent in der Kantine benutzt hatte. Eine Sprecherin des Arbeitsgerichts
Reutlingen bestätigte am Mittwoch einen Bericht der Südwest Presse (Ulm),
wonach ein Gütetermin gescheitert sei.
Das Gericht werde nun voraussichtlich im Mai über den Fall verhandeln,
sagte sie. Im vergangenen Oktober war die fristlose Kündigung einer
Altenpflegerin aus Konstanz vom Arbeitsgericht Radolfzell für rechtens
erklärt worden, die am Arbeitsplatz im Altenheim sechs Maultaschen
eingesteckt hatte.
Im Erima-Fall hatte das Unternehmen argumentiert, dass der als Einkäufer
tätigte 35-Jährige planmäßig vorgegangen sei, als er sich von einem
Kollegen eine Essensmarke für seine Freundin besorgt habe. Die Essenmarken
im Wert von 80 Cent stellen einen Zuschuss dar, es muss von jedem
Mitarbeiter noch ein bestimmter Betrag in bar bezahlt werden. Die
Essenmarken sind kontingentiert und mit dem Namen des Mitarbeiters
versehen. Man habe durch die Tat das Vertrauen in den Beschäftigten
verloren, der über einen millionenschweren Einkaufsetat verfügen kann. Der
Betriebsrat hatte der fristlosen Kündigung zugestimmt.
Die Anwälte des Betroffenen meinten, im Rahmen einer Interessenabwägung,
wie sie auch das Bundesarbeitsgericht fordere, hätte auch eine Abmahnung
ausgereicht. Das Angebot, die fristlose in eine ordentliche Kündigung
umzuwandeln, nahm der Kläger nicht an, so dass nun das Arbeitsgericht
entscheiden muss.
10 Feb 2010
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