# taz.de -- Gekündigte Supermarkt-Kassiererin: Emmely darf in Revision | |
> Die Supermarkt-Kassiererin Emmely, die wegen der angeblichen | |
> Unterschlagung von Pfandmarken entlassen wurde, darf in Revision gehen. | |
> Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. | |
Bild: Kann jetzt in die nächste Instanz gehen: Der Fall der gekündigten Super… | |
ERFURT dpa/taz | Der Fall der gekündigten Berliner Supermarkt- Kassiererin | |
Barbara E. geht in die nächste Instanz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in | |
Erfurt ließ am Dienstag wegen grundsätzlicher Bedeutung ein | |
Revisionsverfahren zu. | |
Der unter ihrem Spitznamen Emmely bundesweit bekannt gewordenen Berlinerin | |
wurde im Januar 2008 nach 31 Jahren unbeanstandeter Betriebszugehörigkeit | |
gekündigt. Im Februar 2009 wurde die Kündigung in zweiter Instanz am | |
Berliner Landesarbeitsgericht für rechtskräftig erklärt und zunächst keine | |
Revision zugelassen. | |
Ob der Verdacht der Wahrheit entsprach, musste beim Verfahren nicht | |
bewiesen werden. Politiker quer durch die Parteien, darunter auch Horst | |
Seehofer und Franz Müntefering, haben das Urteil kritisiert. Der 3. Senat | |
des BAG gab jetzt einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde der | |
50-Jährigen statt. | |
Die Erfurter Richter werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts nun auf | |
mögliche Rechtsfehler überprüfen. Der 3. Senat stellte in seinem Beschluss | |
klar, dass es im Revisonsverfahren um die Frage gehen soll, ob Richter das | |
Verhalten eines Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess bei ihrer | |
Urteilsfindung mitentscheidend berücksichtigen können. Diese Rechtsfrage | |
sei vom BAG bisher nicht abschließend geklärt. | |
Emmely war von den Berliner Arbeitsrichtern vorgeworfen worden, in ihrem | |
Kündigungsschutzprozess gelogen und eine Kollegin zu Unrecht angeschwärzt | |
zu haben. Ein Termin für die mündliche Revisionsverhandlung in Erfurt steht | |
nach Auskunft des BAG noch nicht fest. | |
28 Jul 2009 | |
## ARTIKEL ZUM THEMA |