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# taz.de -- Gekündigte Supermarkt-Kassiererin: Emmely darf in Revision
> Die Supermarkt-Kassiererin Emmely, die wegen der angeblichen
> Unterschlagung von Pfandmarken entlassen wurde, darf in Revision gehen.
> Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Bild: Kann jetzt in die nächste Instanz gehen: Der Fall der gekündigten Super…
ERFURT dpa/taz | Der Fall der gekündigten Berliner Supermarkt- Kassiererin
Barbara E. geht in die nächste Instanz. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in
Erfurt ließ am Dienstag wegen grundsätzlicher Bedeutung ein
Revisionsverfahren zu.
Der unter ihrem Spitznamen Emmely bundesweit bekannt gewordenen Berlinerin
wurde im Januar 2008 nach 31 Jahren unbeanstandeter Betriebszugehörigkeit
gekündigt. Im Februar 2009 wurde die Kündigung in zweiter Instanz am
Berliner Landesarbeitsgericht für rechtskräftig erklärt und zunächst keine
Revision zugelassen.
Ob der Verdacht der Wahrheit entsprach, musste beim Verfahren nicht
bewiesen werden. Politiker quer durch die Parteien, darunter auch Horst
Seehofer und Franz Müntefering, haben das Urteil kritisiert. Der 3. Senat
des BAG gab jetzt einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde der
50-Jährigen statt.
Die Erfurter Richter werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts nun auf
mögliche Rechtsfehler überprüfen. Der 3. Senat stellte in seinem Beschluss
klar, dass es im Revisonsverfahren um die Frage gehen soll, ob Richter das
Verhalten eines Arbeitnehmers in einem Kündigungsschutzprozess bei ihrer
Urteilsfindung mitentscheidend berücksichtigen können. Diese Rechtsfrage
sei vom BAG bisher nicht abschließend geklärt.
Emmely war von den Berliner Arbeitsrichtern vorgeworfen worden, in ihrem
Kündigungsschutzprozess gelogen und eine Kollegin zu Unrecht angeschwärzt
zu haben. Ein Termin für die mündliche Revisionsverhandlung in Erfurt steht
nach Auskunft des BAG noch nicht fest.
28 Jul 2009
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