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# taz.de -- Schulreform-Debatte: Elternwahlrecht - aber wie?
> Die Schulreform hat bei Umfragen eine Mehrheit - wenn man das
> Elternwahlrecht belässt. Wer das nicht respektiert, stellt die Reform der
> Gymnasien zur Disposition. Ein Debattenbeitrag.
Bild: Kippt sie oder kippt sie nicht? Das Symbol der Initiative "Pro Schulrefor…
Eine Mehrheit ist für die Schulreform, wenn das Elternwahlrecht bleibt. Das
ergab jetzt eine Umfrage des Abendblatts. Die Bedeutung dieses Rechts hat
Schwarz-Grün unterschätzt. Nach Klasse 6 sollte die Lehrerkonferenz
entscheiden, auf welche Schulform ein Kind geht. Mit Hilfe von Tests und
Diagnostik wollte man dabei Fehlurteile vermeiden. Doch das entkräftet das
Unbehagen der Bevölkerung nicht.
Dabei sprechen eine Reihe Argumente für diesen Weg. Heute melden über 50
Prozent der Eltern ihr Kind am Gymnasium an, von denen aber beispielweise
den jetzigen Oberstufenjahrgang nur 75 Prozent erreichten. In dem neuen
System gehen unterwegs keine Kinder verloren, sind die Chancen zum Abitur
besser denn je. Bietet doch auch die Stadtteilschule die Hochschulreife an.
Die verpasste Gymnasialempfehlung ist keine Schicksalsentscheidung mehr.
Und trotzdem wollen die Menschen auf dieses Recht nicht verzichten. Jeder
kennt oder kannte ungerechte Lehrer oder jemanden, der offenkundig die
falsche Empfehlung bekam. Es regt sich Widerstand dagegen, ein
Entscheidungsrecht, sei es nur für die Klasse 5 und 6, an den Staat
abzugeben. Der könnte Kriterien ja verändern und bekäme eine Stellschraube
in die Hand.
Die Frage ist nur, in welcher Form das Elternwahlrecht fortgeführt wird.
Denkbar sind zwei Varianten. Es könnte ein Probehalbjahr oder Probejahr auf
dem Gymnasium geben. Dagegen sprechen sich sehr viele Reformer in der Stadt
aus. Ihr Argument: es würde zwar nicht der politische, wohl aber der innere
Schulfrieden gefährdet. Die Gymnasiallehrer müssten sich in der Probezeit
nicht wirklich um die Kinder bemühen. Die Stadtteilschulen müssten in
Klasse 8 die "Rückläufer" aufnehmen und könnten vorher nicht ruhig
arbeiten.
Der Grundschulverband spricht sich deswegen für die große Variante aus.
"Wenn ein Elternwahlrecht, dann muss es von Klasse 7 bis 10 gelten", sagte
die Vorsitzende Susanne Peters. Andernfalls wäre die eigentliche Reform der
Gymnasien in Gefahr. Sie sollen die Schüler individuell fördern, statt
auszusortieren, und den erreichten Schulabschluss erteilen. "Das hat den
pädagogischen Vorteil, dass Kinder nicht beschämt werden", sagt Peters. Nur
über positive Rückmeldungen gelinge Bildung, das sei "allen europäischen
Ländern klar".
Auch hier gibt es Bedenken. Dem harten Kern der Primarschulgegner dürfte
diese Öffnung der Gymnasien nicht passen. Und manche Stadtteilschule könnte
einen schwierigeren Start haben. Peters ist aber zuversichtlich, dass sich
das Zwei-Säulen-Modell auch mit großem Elternwahlrecht gut entwickelt. "Es
müsste eine intensive Beratung geben", sagt sie. Viele Eltern wollten für
ihr Kind das Mehr an Lernzeit, das mit dem 13-jährigen Abitur der
Stadtteilschule geboten wird.
Doch wäre Schwarz-Grün bereit zu so einem Schritt? Die Schulbehörde gibt
zurzeit zu Kompromisslinien keine Auskunft. Und der SPD-Fraktionschef
Michael Neumann propagiert zwar "Schulfrieden", nimmt aber zu Details keine
Stellung.
"Wer das Elternrecht propagiert, soll offen sagen, wie er es gestalten
will", sagt Elternvereinsvorsitzende Sabine Boeddinghaus in Richtung SPD.
Wolle die eine Öffnung der Gymnasien, sei das eine Chance für alle. Eine
Probezeit aber wäre eine Fortsetzung der sozialen Selektion, nur nicht
"nach Klasse vier, sondern nach Klasse sechs".
22 Dec 2009
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Wahlrecht
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