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# taz.de -- Kommentar Bischofskonferenz: Recht und Selbstgerechtigkeit
> Es wäre falsch, von der Kirche zu verlangen, künftig die Strafanzeige
> verbindlich vorzuschreiben. Stattdessen müssen übergriffige Priester
> wirkungsvoll aus dem Verkehr gezogen werden.
Bei ihrem Schlagabtausch um den sexuellen Missbrauch haben sich beide
Seiten eine blutige Nase geholt. Die Justizministerin hat fälschlicherweise
den Eindruck erweckt, als stelle sich die katholische Kirche über das
Recht, wenn sie nicht in jedem Fall Strafanzeige erstattet.
Leutheusser-Schnarrenbergers Angriff hatte aber wenig Substanz, denn in
Deutschland gibt es keine Anzeigepflicht. Aber auch Robert Zollitsch, der
Vorsitzende der Bischofskonferenz, hat überzogen. Sein Ultimatium, die
Ministerin müsse binnen 24 Stunden ihre Aussagen richtigstellen, wirkte
allzu selbstgerecht. Hier versuchte sich die Kirche als Opfer zu
stilisieren, wo es doch um die Frage nach ihrer Mitschuld geht.
Entscheidend ist, dass übergriffige Priester wirkungsvoll aus dem Verkehr
gezogen werden und nicht an einer anderen Gemeinde erneut Kontakt zu
Kindern und Jugendlichen erhalten. Dies war früher oft der Fall - und das
war der eigentliche Skandal auf Seiten der Kirche. Die seit 2002 geltenden
Richtlinien der Bischofskonferenz sehen aber vor, dass dies nicht mehr
passieren darf. Und bisher gibt es auch kein Gegenbeispiel, bei dem die
Kirche versagt hätte.
Falsch wäre es, von der Kirche zu verlangen, künftig die Strafanzeige
verbindlich vorzuschreiben. Es gibt schließlich gute sachliche Gründe, dies
nicht zu tun. Denn wenn ein Missbrauchsopfer weiß, dass es mit seiner
Offenbarung gleich einen strafrechtlichen Automatismus auslöst, würde das
offene Gespräch bei kirchlichen Beratungsstellen erschwert. Das könnte dazu
führen, dass am Ende weniger Opfer Hilfe erhalten. Außerdem würde das Opfer
erneut zum Objekt anderer gemacht, wenn es selbst keine Möglichkeit hätte,
eine Strafverfolgung zu verhindern - zum Beispiel, um sich die damit
verbundenen Belastungen zu ersparen.
25 Feb 2010
## AUTOREN
Christian Rath
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