| # taz.de -- Freispruch für Hotel-Gegner: Mövenpick ist nicht befriedet | |
| > Oberlandesgericht bestätigt Freispruch-Urteil gegen Mövenpick-Hotelgegner | |
| > wegen Hausfriedensbruch. Ohne Zaun ist eine Grünfläche "nicht befriedet". | |
| Bild: Der Wasserturm im Schanzenpark - ein Randstein ist nicht genug. | |
| Wer seine Grünfläche vor seinem Gebäude offen gestaltet und keine physische | |
| Barriere errichtet, hat sein Besitztum nicht befriedet. Wenn dieses Gelände | |
| also von Fremden betreten wird, ist das kein Hausfriedensbruch. Mit dieser | |
| Begründung wies am Mittwoch das Hanseatische Oberlandesgericht die Revision | |
| der Generalstaatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts. Dieses | |
| hatte den Aktivisten für den Erhalt des Schanzenparks Jörg M. vom Vorwurf | |
| des Hausfriedensbruchs freigesprochen. "Es muss für Jedermann erkennbar | |
| sein - nicht nur für Hotelgegner, sondern auch für Touristen oder | |
| Interessierte: wenn ich diesen Rasen betrete, begehe ich | |
| Hausfriedensbruch", sagt der Vorsitzende Richter Klaus Rühle. | |
| Im konkreten Verfahren ging es um zwei Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs | |
| gegen M. aus dem Jahr 2007. Einmal hatte er mit seinem Hund spät abends die | |
| Grünfläche des umstrittenen Mövenpick-Hotels im Wasserturm betreten, um | |
| einen dorthin geflogenen Ball zu holen. Das andere Mal hatte er in eine der | |
| Glaspyramiden geguckt, die als Lichtschacht für die Konferenzräume | |
| fungiert. Mövenpick und die Polizei, die lange den Hotelneubau bewachte, | |
| hatten sich 2007 darauf verständigt, dass die Randsteinkante, die den | |
| öffentlichen Rundweg um den Turm von der Rasenfläche abgrenzt, als | |
| Markierung des Eigentums angesehen wird, wo für Hotelgegner der | |
| Hausfriedensbruch beginnt. | |
| Nach herrschender Rechtsprechung und einem Urteil des Reichsgerichts von | |
| 1884 tritt "befriedetes Besitztum" jedoch nur ein, wenn das Gelände durch | |
| "zusammenhängende Schutzwehren gegen das Betreten durch Fremde gesichert | |
| ist" - also eine Mauer, Hecke oder einen Zaun. "Ein physisches Hindernis | |
| ist die Randsteinkante mit Sicherheit nicht", sagt Rühle. | |
| Auch die durchlässigen Heckenteile, die versetzt und mit zwei Meter breiten | |
| Durchlässen gepflanzt sind, stellten kein physisches Hindernis dar. "Das | |
| mag ein Sichtschutz sein, aber keine Einfriedung", befindet Rühle. Die | |
| Grünfläche um den Turm herum ließe auch keinen "funktionalen Zusammenhang" | |
| zum Hotel erkennen, wie es etwa beim Vorgarten eines Einfamilienhauses der | |
| Fall ist. "Wer sich den offenen Parkeindruck gewollt zu Nutzen macht, hat | |
| kein befriedetes Besitztum", bekräftigte Rühle. "Da hilft auch kein Schild: | |
| ,Betreten des Rasens verboten.'" | |
| Die juristische Ohrfeige für die Mövenpick-Betreiber, den Staatsschutz der | |
| Polizei und die politische Staatsanwaltschaft wird weitreichende | |
| Konsequenzen haben. Gegen Hotelgegner sind nahezu 100 Verfahren wegen | |
| Hausfriedensbruchs anhängig, die nun eingestellt werden müssten. Erst vor | |
| wenigen Wochen hatte es im Verlauf einer Aktion neue Strafanträge gegeben. | |
| Gegen Jörg Ms. Lebensgefährtin Claudia F., gegen die die Polizei Ende 2007 | |
| wegen der diverser Anzeigen ein "Parkverbot" verhängt hatte, sind allein 35 | |
| Verfahren anhängig. | |
| Auch viele Verfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, die oft als | |
| Folge des vermeintlichen Hausfriedensbruchs eingeleitet worden waren, wenn | |
| Leute den Aufforderungen der Polizisten nicht sofort Folge geleistet haben, | |
| könnten platzen. Denn wenn sich jemand gegen unberechtigtes Polizeivorgehen | |
| mit "physischen Widerstand durch Sperren" sträubt, kann die einfache | |
| Widerstandshandlung nach Paragraf 113 Absatz 2 Strafgesetzbuch straffrei | |
| sein. | |
| Auch nach Auffassung des Hamburger Staatsrechtlers und | |
| Rechtswissenschaftlers Ulrich Karpen ist es "legitimes Recht", einem | |
| Polizeihandeln energisch zu widersprechen und sich zu sperren, "wenn dies | |
| allem Anschein nach unberechtigt" sei. | |
| 24 Feb 2010 | |
| ## AUTOREN | |
| Magda Schneider | |
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| Kolumne Speckgürtelpunks | |
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