# taz.de -- Freispruch für Hotel-Gegner: Mövenpick ist nicht befriedet | |
> Oberlandesgericht bestätigt Freispruch-Urteil gegen Mövenpick-Hotelgegner | |
> wegen Hausfriedensbruch. Ohne Zaun ist eine Grünfläche "nicht befriedet". | |
Bild: Der Wasserturm im Schanzenpark - ein Randstein ist nicht genug. | |
Wer seine Grünfläche vor seinem Gebäude offen gestaltet und keine physische | |
Barriere errichtet, hat sein Besitztum nicht befriedet. Wenn dieses Gelände | |
also von Fremden betreten wird, ist das kein Hausfriedensbruch. Mit dieser | |
Begründung wies am Mittwoch das Hanseatische Oberlandesgericht die Revision | |
der Generalstaatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts. Dieses | |
hatte den Aktivisten für den Erhalt des Schanzenparks Jörg M. vom Vorwurf | |
des Hausfriedensbruchs freigesprochen. "Es muss für Jedermann erkennbar | |
sein - nicht nur für Hotelgegner, sondern auch für Touristen oder | |
Interessierte: wenn ich diesen Rasen betrete, begehe ich | |
Hausfriedensbruch", sagt der Vorsitzende Richter Klaus Rühle. | |
Im konkreten Verfahren ging es um zwei Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs | |
gegen M. aus dem Jahr 2007. Einmal hatte er mit seinem Hund spät abends die | |
Grünfläche des umstrittenen Mövenpick-Hotels im Wasserturm betreten, um | |
einen dorthin geflogenen Ball zu holen. Das andere Mal hatte er in eine der | |
Glaspyramiden geguckt, die als Lichtschacht für die Konferenzräume | |
fungiert. Mövenpick und die Polizei, die lange den Hotelneubau bewachte, | |
hatten sich 2007 darauf verständigt, dass die Randsteinkante, die den | |
öffentlichen Rundweg um den Turm von der Rasenfläche abgrenzt, als | |
Markierung des Eigentums angesehen wird, wo für Hotelgegner der | |
Hausfriedensbruch beginnt. | |
Nach herrschender Rechtsprechung und einem Urteil des Reichsgerichts von | |
1884 tritt "befriedetes Besitztum" jedoch nur ein, wenn das Gelände durch | |
"zusammenhängende Schutzwehren gegen das Betreten durch Fremde gesichert | |
ist" - also eine Mauer, Hecke oder einen Zaun. "Ein physisches Hindernis | |
ist die Randsteinkante mit Sicherheit nicht", sagt Rühle. | |
Auch die durchlässigen Heckenteile, die versetzt und mit zwei Meter breiten | |
Durchlässen gepflanzt sind, stellten kein physisches Hindernis dar. "Das | |
mag ein Sichtschutz sein, aber keine Einfriedung", befindet Rühle. Die | |
Grünfläche um den Turm herum ließe auch keinen "funktionalen Zusammenhang" | |
zum Hotel erkennen, wie es etwa beim Vorgarten eines Einfamilienhauses der | |
Fall ist. "Wer sich den offenen Parkeindruck gewollt zu Nutzen macht, hat | |
kein befriedetes Besitztum", bekräftigte Rühle. "Da hilft auch kein Schild: | |
,Betreten des Rasens verboten.'" | |
Die juristische Ohrfeige für die Mövenpick-Betreiber, den Staatsschutz der | |
Polizei und die politische Staatsanwaltschaft wird weitreichende | |
Konsequenzen haben. Gegen Hotelgegner sind nahezu 100 Verfahren wegen | |
Hausfriedensbruchs anhängig, die nun eingestellt werden müssten. Erst vor | |
wenigen Wochen hatte es im Verlauf einer Aktion neue Strafanträge gegeben. | |
Gegen Jörg Ms. Lebensgefährtin Claudia F., gegen die die Polizei Ende 2007 | |
wegen der diverser Anzeigen ein "Parkverbot" verhängt hatte, sind allein 35 | |
Verfahren anhängig. | |
Auch viele Verfahren wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, die oft als | |
Folge des vermeintlichen Hausfriedensbruchs eingeleitet worden waren, wenn | |
Leute den Aufforderungen der Polizisten nicht sofort Folge geleistet haben, | |
könnten platzen. Denn wenn sich jemand gegen unberechtigtes Polizeivorgehen | |
mit "physischen Widerstand durch Sperren" sträubt, kann die einfache | |
Widerstandshandlung nach Paragraf 113 Absatz 2 Strafgesetzbuch straffrei | |
sein. | |
Auch nach Auffassung des Hamburger Staatsrechtlers und | |
Rechtswissenschaftlers Ulrich Karpen ist es "legitimes Recht", einem | |
Polizeihandeln energisch zu widersprechen und sich zu sperren, "wenn dies | |
allem Anschein nach unberechtigt" sei. | |
24 Feb 2010 | |
## AUTOREN | |
Magda Schneider | |
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Kolumne Speckgürtelpunks | |
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