# taz.de -- Freispruch für Mövenpick-Hotel-Gegnerin: Eine Hecke ist zu wenig | |
> Mövenpick-Hotel-Gegnerin wird vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs | |
> freigesprochen: Grünfläche vor dem Wasserturm ist kein befriedetes | |
> Gelände. | |
Bild: "Negativer Touch": Wäre der Wasserturm sauber eingezäunt, hätte es das… | |
"Erneute Schlappe für Mövenpick", sagt Rechtsanwalt Andreas Beuth. Kurz | |
zuvor ist seine Mandantin Claudia Falke vom Vorwurf des Hausfriedensbruch | |
freigesprochen worden. Ihr war zur Last gelegt worden, am 27. Juni 2010 | |
widerrechtlich die Grünfläche des Mövenpick-Hotels im Schanzenpark betreten | |
zu haben. Angezeigt hatte sie die "Managerin on Duty" der Herberge, | |
Christiane M. | |
Diesem Ausgang des Verfahrens geht eine lange Geschichte voraus. | |
Schanzenviertel-Bewohnerin Falke zählt zu den GentrifizierungsgegnerInnen, | |
die sich um die Zukunft des Quartiers sorgen und ist gegen die Ansiedelung | |
des Vier-Sterne-Hotels im historischen Wasserturm engagiert. Für dieses | |
Engagement ist Falke wiederholt von der Polizei angegangen worden: Etliche | |
Spaziergänge mit ihren Kindern oder Hunden endeten mit einer Anzeige wegen | |
Hausfriedensbruch, mit Ingewahrsamnahme oder sogar mit Verletzungen - stets | |
begründet mit Falkes Betreten der Grünfläche. | |
Ende 2007 erhielt sie von der Polizei ein Aufenthaltsverbot für den | |
Schanzenpark. Dieses wurde nach acht Wochen aufgehoben, nachdem Falkes | |
Anwältin Ingrid Witte-Rhode vor dem Verwaltungsgericht eine Klage | |
eingereicht hatte, über die im kommenden Monat verhandelt wird. Dennoch | |
hatten sich mehr als 50 Verfahren wegen Hausfriedensbruchs aufgetürmt. | |
Die allesamt eingestellt werden mussten: Im Februar 2010 entschied nach | |
langem Rechtsstreit das Oberlandesgericht (OLG), dass das frei zugängliche, | |
von einem öffentlichen Rundweg umgebene Mövenpick-Areal kein "befriedetes | |
Gelände" sei. Nach geltender Rechtssprechung des Reichsgerichts von 1884 | |
ist ein Gelände dann befriedet, wenn es von "zusammenhängenden Schutzwehren | |
gegen das Betreten durch Fremde gesichert ist". Im Klartext: Es bedarf | |
einer Mauer oder eines Zauns. | |
Mövenpick und der Staatsschutz der Polizei hatten sich 2007 darauf berufen, | |
dass eine Randsteinkante am öffentlichen Weg sowie einige Heckensegmente | |
das Besitztum vom öffentlichen Park abgrenzen. "Ein physisches Hindernis | |
ist die Randsteinkante mit Sicherheit nicht", sagte damals OLG-Richter | |
Klaus Rühle - Vater des nun urteilenden Amtsrichters Carsten Rühle. | |
Nach dem OLG-Urteil ließ Mövenpick die Segmente zu einer geschlossenen | |
Hecken vervollständigen. Jedoch ist die Grünfläche durch die ungesicherten | |
Zugänge problemlos zu betreten, auch gibt es weiterhin keine Verbots- oder | |
Hinweisschilder. "Wir wollten einen negativen Touch verhindern", erklärt | |
das Hotel-Management. Nur die Veränderung der Hecke reiche nicht aus, um | |
das Gelände zu befrieden, urteilte nun Amtsrichter Rühle. | |
Ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegt, ist unklar. "Es ist zwar ein | |
schöner Erfolg", sagt Falke. "Aber die Drangsalierung durch die Polizei und | |
die ausgeschlagenen Zähne macht es nicht vergessen." | |
13 Sep 2011 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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