# taz.de -- Streit um Mövenpick-Hotel: Untaugliche Maßnahme | |
> Das Schanzenparkverbot durch die Polizei gegen Mövenpick-Hotelgegnerin | |
> Claudia Falke vor fünf Jahren war rechtswidrig. | |
Bild: Umstrittener Bau: Mövenpick-Hotel im Schanzenpark. | |
Das Aufenthaltsverbot war rechtswidrig: Die Polizei hätte im Dezember 2007 | |
die Hotelgegnerin Claudia Falke nicht für drei Monate des Schanzenparks | |
verweisen dürfen. Das entschied am Donnerstag nach zweistündiger mündlicher | |
Verhandlung das Hamburger Verwaltungsgericht. | |
"Die Ermessenserwägungen der Polizei halten der Prüfung der | |
Verhältnismäßigkeit nicht stand", sagte der Vorsitzende Richter Dietrich | |
Hölz. Die "zentrale Säule" der Maßnahme habe nicht tragen können: Das Areal | |
um das Mövenpick-Hotel im alten Wasserturm sei höchstrichterlicher | |
Rechtsprechung zufolge nämlich kein befriedetes Besitztum. "Daher", so Hölz | |
weiter, "bricht das gesamte Gebäude zusammen." | |
Nach 27 Platzverweisen, vier Ingewahrsamnahmen und elf Ermittlungsverfahren | |
wegen Hausfriedensbruchs war Falke am 15. Dezember 2007 von der Polizei mit | |
einem Aufenthaltsverbot für den gesamten Schanzenpark belegt worden. | |
Begründet wurde es damit, die Polizei wolle eine "Konfrontation mit dem | |
Sicherheitspersonal" sowie das "unberechtigte Betreten" der | |
Mövenpick-Wiesen durch die Aktivistin verhindern. | |
Aus Sicht des Gerichtes gingen Hotelbetreiber Mövenpick und die Polizei | |
jedoch irrtümlich davon aus, dass das Betreten der Grünflächen einen | |
Hausfriedensbruch darstelle. "Die Polizei hat bei dieser tief greifenden | |
Maßnahme die Rechtslage verkannt", sagte Richter Hölz. | |
Die "maßgeblichen Entscheidungsgründe" für das Aufenthaltsverbot seien die | |
vermeintlichen Hausfriedensbrüche gewesen. Seit dem 19. Jahrhundert gehe | |
die Rechtsprechung davon aus, dass ein Gelände nur befriedet sei, wenn es | |
durch physische Barrieren oder "Schutzwehren" gesichert sei. Darauf hatte | |
sich zuletzt das Oberlandesgericht berufen, weshalb nun auch Hölz auf "die | |
jüngsten Entscheidungen der Strafgerichte im Fall Mövenpick" verwies. | |
Überhaupt stellte das Gericht in Frage, ob ein "Betretungsverbot" und | |
polizeirechtliche Maßnahmen in sozialen Konflikten ein taugliches Mittel | |
seien, um einem stadtentwicklungspolitischen Dissens zu begegnen. "Ein | |
Betretungsverbot", so Hölz, "dient nur der Eskalation." Für die Stadt sei | |
es problematisch, wenn Viertel einer Luxussanierung unterzogen würden, "die | |
der Bevölkerung nicht nutzen", sagte der Richter. Hätten sich nicht | |
Hamburger im Gängeviertel engagiert, gäbe es das Quartier heute nicht mehr. | |
Ob Polizeijustitiarin Andrea Horstmann Rechtsmittel gegen das Urteil | |
einlegt, ist noch unklar. Eine normale Berufung hat das Gericht ohnehin | |
nicht zugelassen. "Die ist", sagte Hölz, "sowieso aussichtslos." | |
20 Oct 2011 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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