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# taz.de -- Streit um Mövenpick-Hotel: Untaugliche Maßnahme
> Das Schanzenparkverbot durch die Polizei gegen Mövenpick-Hotelgegnerin
> Claudia Falke vor fünf Jahren war rechtswidrig.
Bild: Umstrittener Bau: Mövenpick-Hotel im Schanzenpark.
Das Aufenthaltsverbot war rechtswidrig: Die Polizei hätte im Dezember 2007
die Hotelgegnerin Claudia Falke nicht für drei Monate des Schanzenparks
verweisen dürfen. Das entschied am Donnerstag nach zweistündiger mündlicher
Verhandlung das Hamburger Verwaltungsgericht.
"Die Ermessenserwägungen der Polizei halten der Prüfung der
Verhältnismäßigkeit nicht stand", sagte der Vorsitzende Richter Dietrich
Hölz. Die "zentrale Säule" der Maßnahme habe nicht tragen können: Das Areal
um das Mövenpick-Hotel im alten Wasserturm sei höchstrichterlicher
Rechtsprechung zufolge nämlich kein befriedetes Besitztum. "Daher", so Hölz
weiter, "bricht das gesamte Gebäude zusammen."
Nach 27 Platzverweisen, vier Ingewahrsamnahmen und elf Ermittlungsverfahren
wegen Hausfriedensbruchs war Falke am 15. Dezember 2007 von der Polizei mit
einem Aufenthaltsverbot für den gesamten Schanzenpark belegt worden.
Begründet wurde es damit, die Polizei wolle eine "Konfrontation mit dem
Sicherheitspersonal" sowie das "unberechtigte Betreten" der
Mövenpick-Wiesen durch die Aktivistin verhindern.
Aus Sicht des Gerichtes gingen Hotelbetreiber Mövenpick und die Polizei
jedoch irrtümlich davon aus, dass das Betreten der Grünflächen einen
Hausfriedensbruch darstelle. "Die Polizei hat bei dieser tief greifenden
Maßnahme die Rechtslage verkannt", sagte Richter Hölz.
Die "maßgeblichen Entscheidungsgründe" für das Aufenthaltsverbot seien die
vermeintlichen Hausfriedensbrüche gewesen. Seit dem 19. Jahrhundert gehe
die Rechtsprechung davon aus, dass ein Gelände nur befriedet sei, wenn es
durch physische Barrieren oder "Schutzwehren" gesichert sei. Darauf hatte
sich zuletzt das Oberlandesgericht berufen, weshalb nun auch Hölz auf "die
jüngsten Entscheidungen der Strafgerichte im Fall Mövenpick" verwies.
Überhaupt stellte das Gericht in Frage, ob ein "Betretungsverbot" und
polizeirechtliche Maßnahmen in sozialen Konflikten ein taugliches Mittel
seien, um einem stadtentwicklungspolitischen Dissens zu begegnen. "Ein
Betretungsverbot", so Hölz, "dient nur der Eskalation." Für die Stadt sei
es problematisch, wenn Viertel einer Luxussanierung unterzogen würden, "die
der Bevölkerung nicht nutzen", sagte der Richter. Hätten sich nicht
Hamburger im Gängeviertel engagiert, gäbe es das Quartier heute nicht mehr.
Ob Polizeijustitiarin Andrea Horstmann Rechtsmittel gegen das Urteil
einlegt, ist noch unklar. Eine normale Berufung hat das Gericht ohnehin
nicht zugelassen. "Die ist", sagte Hölz, "sowieso aussichtslos."
20 Oct 2011
## AUTOREN
Kai von Appen
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