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# taz.de -- AFFEN UND IHRE VERWANDTEN: Kreiter muss zurückstecken
> Mit harten Bandagen polemisiert der Makaken-Forscher Andreas Kreiter
> gegen Kritiker. Dabei hält er sich offenbar nicht immer an die Wahrheit:
> Nun musste er eine Unterlassungs-Erklärung unterschreiben.
Bild: Ein Makake im Primatenstuhl: Die Tiere gelten als bewegungsfreudig.
Der Bremer Biologieprofessor Andreas Kreiter hat am 30. April eine
Unterlassungserklärung unterzeichnet. Kreiter hatte im Magazin Die Zeit
geschrieben, die Grünen-Abgeordnete Silvia Schön habe "vor laufendem
Mikrophon" gesagt, "sie sei auch dann nicht bereit, Affenversuche zu
erlauben, wenn deren Ergebnisse einmal einem kranken Kind zugute kommen
würden".
Dies habe sie nie gesagt, erklärte Schön. Sie habe auch bis zur Lektüre des
Zeit-Gastbeitrages von Kreiter, der am 8.April erschienen war, nicht
gewusst, dass irgend jemand die Grundlagen-Experimente des Biologen mit der
Heilung kranker Kinder in Verbindung bringen würde.
Kreiter hatte zunächst angegeben, bei der Äußerung "vor laufendem
Mikrophon" habe es sich um eine Diskussions-Sendung des Deutschlandfunks
gehandelt, bei der auch er selbst auf dem Podium saß. Auf dem Mitschnitt
der Sendung fand sich aber nichts dergleichen. In seiner
Unterlassungserklärung schreibt Kreiter nun, dass sich "nach zweieinhalb
Jahren der genaue Wortlaut nicht mehr verifizieren lässt".
In dem Text für Die Zeit berichtet der Forscher über einen
"Vernichtungsfeldzug" gegen ihn. Bremen sei "anders als der Rest der
Republik", weil dort Wolfang Apel lebe, "der oberste Funktionär des
Deutschen Tierschutzbundes". Der hätte "mit einem Machtapparat fast
unbegrenzte Möglichkeiten". Dass der Personenschutz für ihn durch die
Polizei "berechtigt" gewesen sei, habe sich "in der beispiellosen, auf
persönliche Vernichtung abzielenden Hetzkampagne der Tierschützer und ihrer
Funktionäre gezeigt", so Kreiter. Bei einer Diskussionsveranstaltung in der
Bürgerschaft sei er auf "die Kohorten des Herrn Apel" gestoßen.
Kreiter macht in dem Text deutlich, dass er nichts von der Formulierung des
Tierschutzes als Staatsziel hält: "Für den Tierschutz braucht es ein
vernünfties Tierschutzgesetz, nicht irendwelche wahlkampfmotivierten
Änderungen in der Verfassung."
In der für den 28. Mai anstehenden Gerichtsverhandlung über die Klage
Kreiters gegen den Senat, der weitere Makaken-Versuche nicht genehmigt
hatte, geht es juristisch gerade um die rechtliche Bedeutung der Aufwertung
des Tierschutzes zum Staatsziel.
5 May 2010
## AUTOREN
Klaus Wolschner
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