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# taz.de -- Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: Sachsen-Anhalt gegen Gentec…
> Wieviel Schutz vor Gentech-Pflanzen erlaubt das Grundgesetz? Ende Juni
> beraten die Verfassungsrichter über ein Gesetz von 2004. Sachsen-Anhalt
> hatte vor vier Jahren Klage eingereicht.
Bild: In letzter Instanz: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll über …
BERLIN afp/taz | Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird am 23.
Juni über das so genannte Gentechnik-Gesetz beraten. Das teilten die
Richter am Mittwoch mit. Das von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr
2004 verabschiedete Gesetz regelt den Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen. Eingereicht wurde die Klage bereits vor vier Jahren von der
damaligen schwarz-gelben Regierung Sachsen-Anhalts.
Der frühere Wirtschaftsminister des Landes, Horst Rehberger (FDP),
bemängelte 2005, die Schutzregelungen seien "mit den Grundrechten der
Berufsfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit, dem Eigentumschutz und dem
allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar". Nicht nur Anbau, auch
die versuchsweise Freisetzung zu wissenschaftlichen Zwecken sei dadurch zu
einem "unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko" geworden, so Rehberger.
Das Wirtschaftsministerium sieht unter anderem in den sogenannten Regeln
zur guten fachlichen Praxis eine unzulässige Einschränkung der bäuerlichen
Berufsfreiheit. Diese Regeln legen fest, wie Gentech-Bauern ihre Umgebung
vor der möglichen Verunreinigung durch Pollen zu schützen haben. Im Gesetz
werden etwa Mindestabstände, Sortenwahl oder Nutzung von natürlichen
Pollenbarrieren genannt. Besonderer Schutz gilt für ökologisch sensible
Gebiete, bei denen die Naturschutzbehörden eingreifen können.
Gegenstand der Klage ist auch die Haftungspflicht für Gentech-Bauern bei
der Verunreinigung von Nachbarfeldern. Derzeit haften Landwirte, die
gentechnisch-veränderte Pflanzen anbauen, auch dann für wirtschaftliche
Schäden auf benachbarten Feldern, wenn sie die Regeln zur guten fachlichen
Praxis eingehalten haben.
Sachsen-Anhalt beklagt außerdem die Pflicht, Grundstücke, auf denen
Gentech-Pflanzen angebaut werden, in einem zentralen Register einzutragen.
Mithilfe des so genannten [1][Standortregisters] können Landwirte und Imker
herausfinden, ob ihren konventionell oder ökologisch hergestellten
Produkten möglicherweise Verunreinigung durch den Pollenflug von
Gentech-Pflanzen droht. Diese Veröffentlichungspflicht geht dem klagenden
Land zu weit, weil sie "politisch motivierte Feldzerstörungen" begünstige.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte das Gentechnik-Gesetz damals gegen den
erbitterten Widerstand von Opposition, Bundesländern und Industrie
durchgesetzt, um konventionellen und Bio-Anbau auch dann noch zu
ermöglichen, sollte der Anbau genetisch manipulierter Pflanzen einmal
bundesweit Praxis werden.
7 May 2010
## LINKS
[1] http://apps2.bvl.bund.de/stareg_web/showflaechen.do
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