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# taz.de -- Urteil zur Religionsausübung: Gebet gefährdet Schulfrieden
> Das Oberverwaltungsgericht Berlin hebt in zweiter Instanz ein Urteil auf.
> Ein 16-jähriger Muslim darf nun doch nicht während der Schulzeit beten.
> Die Schule befürchtet Konflikte.
Bild: Der Gymnasiast Yunus M. (r) unterhält sich im Oberverwaltungsgericht in …
BERLIN taz | Ein Berliner Schüler darf nun doch nicht während der Schulzeit
das islamische Gebet verrichten. Das Oberverwaltungsgericht hob am
Donnerstag in zweiter Instanz ein Urteil vom vergangenen September auf. Das
Verwaltungsgericht hatte damals 16-jährigen Yunus M. zugesprochen, einmal
täglich außerhalb der Unterrichtszeiten in der Schule zu beten. Die
Berliner Senatsschulverwaltung habe nun glaubhaft machen können, dass der
Schulfrieden durch das tägliche Gebet gefährdet sei, so die Richter. Der
Streit ist der erste dieser Art in Berlin, wo seit Jahren viele Schulen
einen hohen Anteil muslimischer SchülerInnen haben. Die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht ist möglich.
Yunus M. hatte gegen seine Schule geklagt, nachdem die Schulleitung ihm
untersagt hatte, gemeinsam mit anderen auf dem Flur zu beten. Dem
Verwaltungsgericht hatte der Jugendliche glaubhaft gemacht, dass er
"strenggläubiger" Muslim sei, der die im Islam vorgeschriebenen täglichen
fünf Gebete einhalte. Das Gericht hatte der Schule damals vorgeschrieben,
ihm wenigstens einmal täglich die Möglichkeit zu beten einzuräumen -
außerhalb der Unterrichtszeiten und so, dass der Schulbetrieb nicht gestört
werde. Die Einrichtung eines speziellen Raums dafür schreibt die oft
fälschlich als "Gebetsraum-Urteil" bezeichnete Entscheidung nicht vor.
Die Landesschulverwaltung war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die
Argumentation: An der Schule lernen Schüler verschiedener Religionen,
bereits jetzt sei es zu Konflikten gekommen. Diese seien nur zu vermeiden,
wenn der Betende einen eigenen Raum zur Verfügung gestellt bekäme. Die
Schule könne das aber nicht leisten, zumal Angehörige anderer Religionen
dann ebenfalls entsprechende Ansprüche erheben könnten. Der Rechtsanwalt
des Schülers sagte, sein Mandant habe ein gutes Verhältnis zu Mitschülern.
Die Berliner Schulverwaltung zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. "Es ist
ein guter Tag für die Berliner Schule", sagte die Leiterin der betroffenen
Schule, Brigitte Burchhardt. Mit dem Urteil gebe es einen Konfliktherd an
der Schule weniger. Auch der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in
Deutschland, Kenan Kolat, begrüßte das Urteil. Es sei richtig, die negative
Religionsfreiheit und den Bildungsauftrag der Schule höher zu bewerten, als
es die erste Instanz getan hatte.
28 May 2010
## AUTOREN
Alke Wierth
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