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# taz.de -- Kommentar zu militantem Staatsschutz: Ein Rechtsstaat - ganz am Ende
> Willkür beherrschte das Ermittlungsverfahren. Beruhigend ist, dass die
> Kontrolle durch das BGH dieses Mal funktioniert hat.
Dieses Ermittlungsverfahren grenzte an Willkür. Über sieben Jahre wurden
drei Linksradikale abgehört und observiert, weil sie die "militante gruppe"
(mg) gegründet haben sollen. Doch die Überwachung der drei war von Beginn
an rechtswidrig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt bekannt
gewordenen Beschluss festgestellt.
Und dabei ging es nicht um offene Rechtsfragen, die der BGH nun endlich
geklärt hat. Nein, es bestand von Anfang an kein Verdacht und es ergab sich
auch keiner im Rahmen der siebenjährigen Ermittlungen. Es genügte, dass die
drei Beschuldigten sich mit ähnlichen Themen befassten wie die mg. Öfter
wurde die Überwachung abgebrochen, dann wieder aufgenommen, aber nicht,
weil es nun doch einen Verdacht gab, sondern weil sich die allgemeine
Gefahrenlage verschärfte und man dann einfach jemand überwachen wollte -
quasi als Arbeitsnachweis.
Üblicherweise entschuldigen BKA und Bundesanwaltschaft solche illegalen
Grundrechtseingriffe damit, es habe ja der Ermittlungsrichter des BGH
zugestimmt. Auch diesmal gab es mehr als 30 zustimmende Beschlüsse.
Allerdings wurde dem Richter ein entlastendes Sprachgutachten des BKA
vorenthalten. Bei solchen Manipulationen kann der Richtervorbehalt nicht
funktionieren. Leider handelt es sich bei diesem an den Haaren
herbeigezogenen Ermittlungsverfahren um keinen Ausrutscher. So hat die
Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G-8-Gipfels von Heiligendamm 2007 eine
terroristische Vereinigung von Gipfelgegnern erfunden, um die Bewegung
besser überwachen zu können.
Beruhigend ist an diesen Vorgängen nur, dass zumindest die Schlusskontrolle
durch den 3. Strafsenat des BGH funktioniert. Hier gibt es keine
Kameraderie, sondern rechtstaatliche Kontrolle, wie sie sein sollte.
18 Jun 2010
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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hörte Telefone ab, filmte Hauseingänge, las E-Mails. Rechtswidrig – sagte
jetzt der Bundesgerichtshof.
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