# taz.de -- Prozess wegen Autobrandstiftung: Landgericht bestätigt Freispruch | |
> Auch in zweiter Instanz wird Alexandra R. vom Vorwurf der | |
> Autobrandstiftung freigesprochen. Der Richter vermutet eine Verwechslung. | |
Bild: Das Tatbild bleibt unklar. | |
Das Landgericht Berlin hat am gestrigen Dienstag die 22-jährige Alexandra | |
R. vom Vorwurf der Autobrandstiftung freigesprochen. Damit bestätigte die | |
Kammer ein gleich lautendes Urteil in erster Instanz. "Der Angeklagten ist | |
die vorgeworfene Tat nicht sicher nachzuweisen", begründete der Vorsitzende | |
Richter Harald Jung die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hatte | |
zweieinhalb Jahre Haft gefordert. | |
Die Freigesprochene hatte bereits vor dem ersten Prozess fünf Monate in | |
Untersuchungshaft gesessen. Diese Entscheidung, die damals das | |
Kammergericht fiel, rechtfertigte Jung nun. Die U-Haft sei damals wegen | |
"dringenden Tatverdachts" angemessen gewesen. Jedoch hätte sich der Vorwurf | |
in der Hauptverhandlung nicht erhärtet. | |
Vor dem Landgericht ging es vor allem um Detailfragen. Die geladenen Zeugen | |
waren weitgehend dieselben wie in der ersten Instanz, und eine extra in | |
Auftrag gegebene chemische Testreihe brachte zwar für die Gutachterin | |
überraschende Erkenntnisse, für den Prozess verwertbar waren sie jedoch | |
nicht. | |
So fragten Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidiger nach der Richtung, | |
in die die Kühlschranktüren des Spätkaufs aufgehen, wo R. festgenommen | |
wurde, und immer wieder nach dem Verbleib des mysteriösen Basecaps, das der | |
Polizist auf dem Kopf der verdächtigten Person gesehen haben will, das aber | |
auf keiner Asservatenliste auftauchte. Alles in der Hoffnung, Hinweise zu | |
finden, die eine Tat wahrscheinlich, möglich oder unmöglich erscheinen | |
lassen. | |
Die Widersprüche und Zweifel waren es schließlich, die zum Freispruch von | |
Alexandra R. führten. "Die Kammer geht davon aus, dass die Angeklagte Opfer | |
einer Verwechselung geworden ist", sagte Jung. Das Gericht zweifelte damit | |
an der Aussage des Polizisten Sch., die Festgenommene sei auch die Person | |
am Tatort gewesen. Auf diesem Wiedererkennen basierte allerdings die | |
Anklage. Allerdings hat Sch. erst in seiner zweiten Vernehmung angegeben, | |
dass er die Person am Tatort erkannt habe. | |
Allerdings sei es zu dem Zeitpunkt nicht nur dunkel, sondern auch | |
regnerisch gewesen und das Gesicht der Person am Tatort möglicherweise zum | |
Teil durch ein Basecap verdeckt - hier widersprechen sich die Aussagen des | |
Polizisten. | |
Die Verteidigung äußerte in ihren Plädoyers die Vermutung, dass der Zeuge | |
seine Aussage nach einer Beeinflussung von höherer Ebene verändert habe, um | |
so überhaupt eine Anklage zu ermöglichen. Hintergrund der Vermutung: Die | |
nun Freigesprochene war zum Zeitpunkt der Festnahme die erste Person, die | |
nach einer monatelangen Serie von Brandanschlägen auf Autos als politisch | |
motivierte Täterin präsentiert wurde. Entsprechend groß war die Empörung | |
der Boulevardmedien, als sie kurz nach ihrer Festnahme wieder freigelassen | |
wurde - nur um kurz darauf erneut festgenommen zu werden. | |
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat eine | |
Woche Zeit, Revision einzulegen. | |
30 Jun 2010 | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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