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# taz.de -- Schulreform (II): Scheuerl nicht mehr im Radio
> Radiowerbung der Reformgegner ruft Landesmedienanstalt auf den Plan -
> nach Monaten.
Bild: Nicht zu beanstanden: Plakate wider die Schulreform, hier aus dem Hause F…
Von Oktober bis Ende Mai hatte die Volksinitiative "Wir wollen lernen" bei
Radio Hamburg über hundert Werbespots gegen die Primarschule geschaltet.
Die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) hat dies jetzt
beanstandet. "Die Ausstrahlung war schlicht und einfach rechtswidrig", wird
MA HSH Direktor Thomas Fuchs auf abendblatt.de zitiert. Der Grund:
Politische Werbung ist laut Rundfunkstaatsvertrag "unzulässig".
Die Reformgegner wollten nun für die Endphase bis zum Volksentscheid eine
zweite Staffel schalten. "Die Medienanstalt sagt klar, dies ist politische
Werbung. Dieser Rechtsauffassung müssen wir uns beugen", sagt Radio-Hamburg
Sprecherin Martina Müller. Die MA HSH habe sich aufgrund der im Mai
gesendeten Spots eingeschaltet, die, so Müller, "schon eine starke
Beeinflussung vornehmen".
Für Diskussion sorgte ein Spot, der suggeriert, es gebe kein
Elternwahlrecht. In ihm wird geklagt, wie ungerecht es sei, dass ein
begabter Junge vom Gymnasium müsse, weil ein Lehrer, der ihn nur kurz
kenne, darüber entscheide. Der Spot endet mit dem Satz, das Elternwahlrecht
müsse bleiben. Dabei gibt es weiter ein Elternwahlrecht, nur nach Klasse 6
statt 4.
Initiativensprecher Walter Scheuerl sagt, er prüfe jetzt gerichtliche
Schritte. Er argumentiert, dass Volksentscheide mit Wahlen gleichzusetzen
seien, bei denen Radiospots erlaubt sind. Die gelte für Steuer- und
Wegerecht, nicht aber für das Rundfunkrecht, hält die MA HSH dagegen.
Auch funktioniert Wahlwerbung anders. Hier kommen alle Parteien zum Zuge.
Die Sender schalten vor den Spots "Trenner", dass sie verpflichtet sind,
den Spot auszustrahlen und für den Inhalt nicht verantwortlich.
4 Jul 2010
## AUTOREN
Kaija Kutter
## TAGS
Privatsender
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