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# taz.de -- Kommentar Polizeigewalt: Die Unberührbaren
> Anwendung von Gewalt gehört zu den legitimen Einsatzmitteln der Polizei.
> Aber gerade weil sie dieses Privileg genießt, bedarf es besonderer
> Kontrollregularien.
Bild: Gegenseitiges Decken, verschwindende Beweismittel, ungerechtfertigte Prü…
Die deutsche Polizei wendet unverhältnismäßig Gewalt an. Sie misshandelt
Personen. Und strafrechtliche Ermittlungen gegen Polizeigewalt sind
mangelhaft. Das Ergebnis des Berichts, den die Menschrechtsorganisation
Amnesty International am Donnerstag vorgestellt hat, könnte kaum härter
ausfallen. Zwar listet der Bericht längst bekannte Extremfälle von
Polizeigewalt aus den letzten Jahren auf, aber das verdeutlicht nur, wie
groß der Handlungsbedarf ist. Und wie groß das Beharrungsvermögen der
Polizei.
Dabei müsste vor allem die Polizei selbst ein Interesse an Aufklärung
haben. Denn Anwendung von Gewalt gehört zu ihren legitimen Einsatzmitteln.
Ohne Gewalt könnten die Beamten Kriminelle allenfalls höflich um
Zurückhaltung bitten. Das ist offensichtlich lächerlich. Aber gerade weil
die Polizei dieses Privileg genießt, bedarf es auch besonderer
Kontrollregularien.
Amnesty International fordert die individuelle Kennzeichnung von Polizisten
und die Einrichtung unabhängiger Untersuchungsmechanismen. Ersteres ist
notwendig, um uniformierte Schläger zu identifizieren. Letzteres wäre eine
überfällige vertrauensbildende Maßnahme. Solange nur Polizei wegen
Polizeigewalt ermittelt, muss sich niemand wundern, dass viele Opfer sich
nicht einmal trauen, Anzeige zu erstatten. Denn der viel kritisierte
Korpsgeist beruht auf einem allzu menschlichen Bedürfnis nach
Kollegialität. Und dem kann man nur mit klar getrennten Strukturen
begegnen.
Zwar gibt es schon jetzt Ermittlungsverfahren gegen Polizisten, die nicht
im Sand verlaufen. Das belegen zwei gerade beendete Prozesse gegen Berliner
Beamte, die zu Haftstrafen verurteilt wurden. Solche Urteile aber sind
absolute Ausnahmen.
Zudem verdeutlicht gerade der Prozess gegen zwei Bundespolizisten, die
vietnamesische Zigarettenhändler drangsaliert und beraubt hatten, den Kern
des Problems. Die Beamten hatten offenbar vollkommen darauf vertraut, dass
ihnen niemand etwas anhaben kann - weil Opfern von Polizeigewalt sowieso
erst mal nicht geglaubt wird.
Zum Glück sind solche Übergriffe die Ausnahme. Deutschland ist kein
Polizeistaat. Aber es hat sich eine Struktur herausgebildet, die Straftäter
in Uniform schützt. Dabei sollte in einem demokratischen Staat jedem
Uniformierten klar sein, dass er sich zivilisiert benehmen muss.
9 Jul 2010
## AUTOREN
Gereon Asmuth
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Amnesty-Studie zu Polizeigewalt: Schläger in Uniform
Amnesty International hat 15 Fälle von Misshandlungen dokumentiert und
fordert Konsequenzen von der Innenministerkonferenz. So sollten Polizisten
bei Einsätzen individuell gekennzeichnet werden.
Beispiele von Polizeigewalt: Brüche, Hiebe, Hämatome
Dessau, Hagen, Berlin - drei Bespiele aus dem Amnesty-Bericht zur
Polizeigewalt. Für die Polizeibeamten bleiben die brutalen Übergriffe
zumeist folgenlos.
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