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# taz.de -- Beispiele von Polizeigewalt: Brüche, Hiebe, Hämatome
> Dessau, Hagen, Berlin - drei Bespiele aus dem Amnesty-Bericht zur
> Polizeigewalt. Für die Polizeibeamten bleiben die brutalen Übergriffe
> zumeist folgenlos.
Bild: Tod im Polizeigewahrsam: Demonstration zum dritten Todestag von Oury Jall…
BERLIN taz | Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International listet in
ihrem Polizeibericht zahlreiche Fälle von Gewalt auf. Hier drei Beispiele:
Der Fall Oury Jalloh: Am 7. Januar 2005 verbrannte der Asylbewerber aus
Sierra Leone in der Polizeiwache Dessau. Polizisten hatten den 23-Jährigen
in einer Ausnüchterungszelle ans Bett fixiert. Trotzdem soll er mit einem
Feuerzeug die Schaumstoffmatte angezündet haben. Alarmsignale wurden vom
Dienstgruppenleiter ignoriert, als die Beamten reagierten, war es zu spät.
Gut zwei Jahre nach dem Tod Jallohs begann vor dem Landgericht
Dessau-Roßlau der Prozess gegen zwei Polizisten. Einer der beiden, der bei
der Durchsuchung Jallohs laut Anklage das Feuerzeug übersehen hatte, musste
sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verantworten. Dieser
Vorwurf erwies sich als unhaltbar. Auch der Dienstgruppenleiter, der sich
wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge verantworten musste, wurde
freigesprochen. Zahlreiche Polizisten mauerten im Zeugenstand oder
widerriefen ihre bereits gemachten Aussagen. Der Vorsitzende Richter sagte
in der Urteilsbegründung, was die Polizei bei ihren schlampigen
Ermittlungen und vor Gericht bot, habe mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr
zu tun.
Im Januar 2010 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die Richter hatten
erhebliche Zweifel an den Zeugenaussagen der Polizisten. Der Prozess gegen
einen Beamten wird vor dem Landgericht Magdeburg neu aufgerollt.
Fall "Jeton": Ein damals 33-jähriger Berliner, der als
Kommunikationsingenieur im Bundestag arbeitet, feierte am 20. August 2005
in der Berliner Diskothek "Jeton" seinen Junggesellenabschied. Um 1.30 Uhr
stürmten etwa 300 Polizeibeamte, davon circa 100 SEK-Kräfte, das Lokal,
weil sie dort 150 bis 250 Hooligans vermuteten. Der Ingenieur wurde von
Polizisten mit Fußtritten und Schlägen traktiert und beschimpft. Ärzte
diagnostizierten später ein Schädel-Hirn-Trauma und Platzwunden. Insgesamt
wurden 21 Personen bei der Durchsuchung verletzt. Nach der Razzia gingen
bei der Staatsanwaltschaft mehr als 100 Anzeigen ein. Eine Anhörung im
Berliner Abgeordnetenhaus beschäftigte sich am 29. August 2005 mit dem
Vorfall. Im November 2006 wurden die Verfahren gegen zwei Polizisten
eingestellt.
Der Fall Adem Özdamar: In der Nacht zum 17. Februar 2008 hatte der
26-jährige Adem Özdamar, der unter einem akuten, durch Kokainmissbrauch
hervorgerufenen schizophrenen Schub litt, bei der Polizei in Hagen
angerufen, weil er sich verfolgt fühlte. Zwei Polizisten und eine
Praktikantin suchten Özdamar auf und schlugen vor, ihn mitzunehmen. Im
Polizeiauto geriet Özdamar in Panik und schrie. Um bei der Ankunft in der
Wache Widerstand zu verhindern, verwendete ein Polizist Pfefferspray. Da
dieses Spray keine Wirkung zeigte, fixierten ihn sieben Beamten auf dem
Bauch liegend auf eine Pritsche. 15 Minuten dauerte die Prozedur, bei der
zum Schluss insgesamt 13 Polizisten beteiligt gewesen sein sollen. Als
Özdamar nicht mehr atmete, wurde eine Notärztin gerufen. Ihr gelang es,
Özdamar wiederzubeleben, später fiel er wieder ins Koma. Adem Özdamar starb
am 5. März 2008.
Ein Gerichtsmediziner gab an, dass die Hämatome, die festgestellt wurden,
"auf eine stumpfe Gewaltanwendung" schließen lassen. Özdamars Familie ließ
die Röntgenaufnahmen von einem Radiologen untersuchen. Dieser
diagnostizierte eine Nasenbeinfraktur.
8 Jul 2010
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