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# taz.de -- Google weiter in der Kritik: "Monopolähnliche Ansätze"
> Die innenpolitische Sprecherin der FDP erachtet Google als Fall für das
> Kartellamt. Kritik äußert auch der Bundesdatenschutzbeauftragte.
Bild: Monopolist Google?
BERLIN taz | Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der
FDP-Bundestagsfraktion, hat schon vor Monaten einen Einspruch an Google
geschickt, sodass ihr Wohnhaus beim Straßenbilderdienst Street View nicht
zu sehen sein wird. Dabei stellt der Dienst "für sich genommen kein
unlösbares Datenschutzproblem dar", findet Piltz. "Kritisch wird die
ungestüme Datensammelei einzelner Unternehmen dort, wo Daten zum Zwecke
personalisierter Werbung aus unterschiedlichen Quellen im Hintergrund
zusammengeführt und Profile der Betroffenen erstellt werden", sagte sie der
taz.
Aus diesem Grund fordert auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter
Schaar, Firmen zu verbieten, solche Persönlichkeitsprofile zu erstellen.
Piltz geht noch weiter. "Die marktbeherrschende Stellung von Google zeigt
geradezu monopolähnliche Ansätze", sagte sie. "Ein Sachverhalt, mit dem
sich nicht nur Datenschützer, sondern womöglich auch das Kartellamt
befassen sollte."
Google betreibt neben seiner Suchmaschine auch Geodienste wie "Street View"
und "Google Earth". Dazu kommen die Videoplattform "YouTube", das
Handybetriebssystem "Android", das soziale Netzwerk "Buzz" oder der
Fotodienst "Picasa", der inzwischen eine integrierte Gesichterkennung hat.
Sein Geld verdient das US-Unternehmen vor allem mit Internetwerbung. 2009
erzielte Google einen Gewinn von 6,5 Milliarden Dollar.
Seit Google letzte Woche ankündigte, noch in diesem Jahr seinen
Straßenbilderdienst Street View auch in 20 deutschen Städten zu starten,
tobt eine heftige Debatte um das Unternehmen. Am Donnerstag verlängerte
Google Deutschland seine Widerspruchsfrist um vier Wochen. Wer nicht will,
dass zum Start von Street View sein Haus im Netz zu sehen sein wird, kann
sich bis zum 15. Oktober an Google wenden. Das Unternehmen versprach, Name
und Adresse, die man dafür angeben muss, ausschließlich für den Zweck des
Widerspruchs zu verwenden.
19 Aug 2010
## AUTOREN
Wolf Schmidt
Wolf Schmidt
## TAGS
Gesichtserkennung
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