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# taz.de -- Schweizer Volksinitiative: Giftspritze für Sexualmörder
> Eine Volksinitiative will die Todesstrafe wieder einführen. Doch das
> verstößt gegen die entsprechenden Zusatzprotokolle der Europäischen
> Menschenrechtskonvention.
Bild: Mehr Symbol als Wille: die Initiative für die Giftspritze als Strafe.
GENF taz | In der Schweiz soll die Todesstrafe 68 Jahre nach ihre
Abschaffung für "Mord mit sexuellem Missbrauch" wieder eingeführt werden.
Das verlangt eine Volksinitiative, der die Regierung in Bern am Dienstag
nach Prüfung auf ihre formale Korrektheit grünes Licht erteilte.
Gelingt es der Initiative, bis spätestens 24. Februar 2012 mindestens
100.000 Unterschriften zu sammeln, kommt es zu einer Volksabstimmung. Die
tatsächliche Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz würde nach
bislang geäußerter mehrheitlicher Meinung von JuristInnen sowie von
PolitikerInnen der Mitte und des linksgrünen Lagers allerdings gegen das
Völkerrecht verstoßen.
Die Volksinitiative fordert die Todesstrafe für Personen, die "in
Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung
oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen". Die
Hinrichtung des Täters ist "innerhalb von drei Monaten" nach einem
endgültigen Gerichtsurteil zu vollziehen. Die Hinrichtungsmethode soll das
Gericht festlegen.
Lanciert wurde die Initiative von einem siebenköpfigen Komitee, das nach
eigenen Angaben "parteipolitisch unabhängig" ist. Sprecher Marcel Graf
erklärte, dem Staat müsse "ein Instrument zu Ahnung extremer Verbrechen
zurückgegeben werden". Anlass war ein Sexualverbrechen in Grafs Umfeld.
Mit der Einführung des Strafgesetzbuches im Jahre 1942 hatte die Schweiz
die Todesstrafe zunächst in Friedenszeiten abgeschafft. 1992 wurde sie auch
aus dem Militärstrafgesetz gestrichen. In der eidgenössischen
Bundesverfassung ist die Todesstrafe ausdrücklich verboten. All diese
nationalen Bestimmungen könnten theoretisch zwar durch eine Volksabstimmung
verändert werden. Doch die Schweiz hat auch die Zusatzprotokolle 6 und 13
zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert, mit denen die
Todesstrafe in Friedens- und Kriegszeiten abgeschafft wird.
Nach Überzeugung des renommierten Zürcher Verfassungsjuristen Daniel Thürer
sind die EMRK und ihre Zusatzprotokolle "zwingendes Völkerrecht". Deshalb
müsse das Parlament die Volksinitiative, sollte sie tatsächlich die
erforderlichen 100.000 Unterschriften erhalten, noch vor einer
Volksabstimmung "für ungültig erklären". Ähnlich äußerten sich auch
PolitikerInnen der Mitteparteien CVP und FDP sowie der Sozialdemokraten und
der Grünen.
Keine Reaktion kam bislang von der rechtspopulistischen SVP des früheren
Justizministers Christoph Blocher. Als 1997 ein SVP-Mitglied eine
Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe startete, wurde er noch von
seiner Partei ausgebremst. Doch seitdem ist die SVP zur stärksten Partei
geworden - mit Themen und Initiativen, die auf "mehr Sicherheit" setzen vor
"kriminellen Ausländern", Muslimen und anderen inneren und äußeren
"Bedrohungen".
24 Aug 2010
## AUTOREN
Andreas Zumach
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