Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Duisburger Stadtrat will keine Abwahl: Sauerland bleibt im Amt
> In Duisburg wird nicht über die Abwahl des Oberbürgermeisters Adolf
> Sauerland abgestimmt. Ein entsprechender Antrag scheiterte im Stadtrat an
> der Zweidrittelmehrheit.
Bild: Steht doch nicht so ganz im Regen: Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sau…
DUISBURG afp | Der Versuch, den Duisburger Oberbürgermeister Adolf
Sauerland (CDU) abzuwählen, ist gescheitert. Ein gemeinsame Antrag von SPD,
Linken und FDP verfehlte im Stadtrat mit 41 Ja-Stimmen die erforderliche
Zwei-Drittel-Mehrheit von 50 Stimmen. Die 25 CDU-Ratsmitglieder votierten
demnach in der namentlichen Abstimmung geschlossen gegen den Antrag, dessen
Befürworter die Bürger über die Abwahl des direkt gewählten OB abstimmen
lassen wollten. Auch drei Vertreter von freien Wählergemeischaften
verweigerten dem Antrag ihre Zustimmung.
Sauerland nahm an der Sondersitzung des Stadtrates nicht teil. Seit dem
Loveparade-Unglück mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten vor gut sieben
Wochen wird der Oberbürgermeister teils heftig kritisiert, weil er einen
Rücktritt derzeit ausschließt. Kritiker werfen ihm vor, er verweigere damit
die Übernahme politischer Verantwortung. Sauerland verteidigte seine
Entscheidung zuletzt vor dem Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags: Er
sei überzeugt, dass Opfer und Hinterbliebene Anspruch auf eine "seriöse
Aufarbeitung" des Unglücks hätten. Das habe mit einem "Stehlen aus der mir
übertragenen Verantwortung" gar nichts zu tun.
Die CDU-Ratsfraktionschefin Petra Vogt mahnte, es dürfe nicht willkürlich
ein Schuldiger für die Katastrophe gesucht werden. "Da sind viele Dinge an
dem Tag der Veranstaltung sicherlich schief gelaufen, aber es kann nicht
sein, dass der Oberbürgermeister als willkürlich Schuldiger ausgeguckt
wird", sagte Vogt im RBB-Inforadio: "Da gibt es mittlerweile auch viele
Bürger, die von uns ganz klar fordern, dass der Oberbürgermeister im Amt
bleibt, denn wir befinden uns in einem Rechtsstaat."
Während der Loveparade am 24. Juli war am überfüllten Zugangstunnel zu dem
Duisburger Veranstaltungsgelände eine Massenpanik ausgebrochen. Unklar ist
bislang, wer strafrechtlich für die Tragödie verantwortlich ist - die
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Duisburg und einer bei der Kölner
Polizei angesiedelten Kommission dürften noch geraume Zeit dauern. Zuletzt
schoben sich Stadt, Veranstalter und Polizei gegenseitig die Verantwortung
zu.
13 Sep 2010
## ARTIKEL ZUM THEMA
Loveparade in Duisburg: Genehmigung war rechtswidrig
Die Loveparade in Duisburg hätte gar nicht stattfinden dürfen. So steht es
in einem Bericht der Staatsanwaltschaft, der bisher von der Landesregierung
unter Verschluss gehalten wird.
Berichterstattung zur Loveparade: Presserat rügt Bild.de
Der Deutsche Presserat hat die Berichterstattung zur Loveparade-Katastrophe
in mehreren Fällen kritisiert. Eine öffentliche Rüge gab es für die Website
der Bild-Zeitung.
Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks: Sauerland im Innenausschuss
Duisburgs OB Sauerland und der Veranstalter Lopaevent wurden im
Innenausschuss des NRW-Landtags gehört. Die Auftritte sorgten für
Kopfschütteln. Geklärt wurde kaum etwas.
Duisburger Loveparade: Schuldfrage online
Der Veranstalter Rainer Schaller stellt Überwachungsvideos vom Tag der
Katastrophe ins Netz. Die Polizei reagiert empört.
Nach Katastrophe bei der Loveparade: Neue Vorwürfe gegen Adolf Sauerland
Wurde Duisburgs OB schon frühzeitig vor gravierenden Sicherheitsmängeln bei
der Loveparade gewarnt? Das legen Dokumente nahe, die jetzt aufgetaucht
sind.
Nach der Loveparade-Katastrophe: OB-Abwahl unwahrscheinlicher
Die Duisburger Grünen lehnen die Abwahl von Adolf Sauerland ab. Die
Anwaltskanzlei von Ex-Innenminister Gerhart Baum sammelt unterdessen
Aussagen von Betroffenen.
Nach Loveparade-Katastrophe: CDU hält an Sauerland fest
Deckung von den Parteifreunden: Trotz bundesweiter Kritik an Duisburgs
Oberbürgermeister spricht sich nun die Unionsfraktion im Stadtrat
geschlossen gegen eine Abwahl aus.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.