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# taz.de -- KOMMENTAR: EINGESCHRÄNKTE GLAUBENSFREIHEIT: Grüne gegen Menschenr…
> Die Grünen wollen die Zeugen Jehovas nicht anerkennen - mithilfe eines
> Tricks, ohne stichhaltige Gründe und im Widerspruch zur Rechtslage. Ein
> faires Verfahren sieht jedenfalls anders aus
Bild: Zeugen-Jehovas-Ästhetik: Gruselbildchen sind kein Grund, den Körperscha…
Schikane geht auch mit rechtsstaatlichen Mitteln. Angetrieben von den
Grünen führt die Bürgerschaft gerade vor, wie: Denn dass die Zeugen Jehovas
(ZJ) als Körperschaft anzuerkennen sind, wissen die Abgeordneten längst.
Die Frage ist ja höchstrichterlich geklärt.
Stichhaltige Gründe dagegen haben sie auch nicht gefunden. Nur einen Trick,
die Anerkennung hinauszuzögern: Der Landesgesetzgeber hat noch kein
standardisiertes Verfahren verabschiedet. Deshalb mischt der Landtag bei
jeder einzelnen Körperschafts-Entscheidung mit - und kann den Antrag
ablehnen.
Das bleibt auch dann pure Willkür, wenn dafür eine argumentative Fassade
hochgezogen wird: Die ZJ würden die Menschenrechte nicht einhalten. Klar.
Aber dann wären sie auch die erste Religionsgemeinschaft, die das ohne
Abstriche täte. Denn das Menschenrecht auf Religionsfreiheit definiert ja
gerade einen gesellschaftlichen Raum, in dem vermeintliche Offenbarungen
wichtiger sind, als die Menschenrechte. Und in dem wird munter
diskriminiert, gegen alternative Lebensentwürfe gehetzt und sogar die
körperliche Unversehrtheit verletzt.
Wenn die Grünen das ändern wollen - bitte, nur los! Und munter bei den
Großkirchen angefangen, fürs Frauenpriestertum bei den Katholiken gekämpft:
Dann wäre die Blockade der kleinen ZJ wenigstens nicht ganz so bigott. Eine
Menschenrechtsverletzung bliebe sie trotzdem: Wer wider besseres Wissen
gegen bestehendes Recht abstimmt, sorgt für ein unfaires Verfahren.
13 Sep 2010
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
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RECHTSSTAAT: Zeugen Jehovas haben Recht
Der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft hat erklärt, dass die
Bürgerschaft verfassungswidrig handelt, wenn sie die Anerkennung der Zeugen
Jehovas verzögert.
RELIGIONSFREIHEIT: Jehovas Klagen
Die Bürgerschaft verweigert den Zeugen Jehovas die Anerkennung als
Körperschaft - obwohl die einen Anspruch darauf hätten.
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