# taz.de -- Klage gegen EU-Bußgeld gescheitert: Telekom muss Millionen Euro za… | |
> Die Deutsche Telekom muss für ihren früheren Umgang mit Wettbewerbern | |
> 12,6 Millionen Euro Strafe zahlen. Das bestätigte der Europäische | |
> Gerichtshof am Donnerstag. | |
Bild: Mit ihrer Klage gegen ein Bußgeld der EU gescheitert: Deutsche Telekom. | |
LUXEMBURG dpa/dapd | Die Deutsche Telekom muss 12,6 Millionen Euro Strafe | |
zahlen, weil sie in den Jahren vor 2003 ihren Wettbewerbern höhere Entgelte | |
für den Zugang zum Festnetz in Rechnung gestellt hat als ihren eigenen | |
Endkunden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am | |
Donnerstag eine Entscheidung der EU-Kommission vom April 2008. Die Telekom | |
ist damit mit ihrer Klage gegen das Bußgeld endgültig gescheitert. | |
Bei dem Streit zwischen EU-Kommission und Telekom geht es um die Zeit von | |
Anfang 1998 bis Ende 2003. Die Telekom hatte damals konkurrierenden | |
Unternehmen für den Zugang zu ihrem Festnetz höhere Entgelte in Rechnung | |
gestellt als den eigenen Endkunden. Nach Auffassung der Brüsseler | |
Wettbewerbsaufsicht hat der Bonner Konzern damit seine marktbeherrschende | |
Stellung über fünf Jahre lang missbraucht. | |
Auch nach Ansicht des EuGH hat die Telekom ihren Handlungsspielraum nicht | |
genutzt, um einen fairen Wettbewerb gemäß EU-Recht zu ermöglichen. | |
"Dadurch, dass die Deutsche Telekom die Margen ihrer zumindest ebenso | |
effizienten Wettbewerber beschneidet und diese so vom Markt verdrängt, | |
stärkt sie ihre beherrschende Stellung und schädigt damit die Verbraucher", | |
schrieben die Richter in der Urteilsbegründung. Der Verbraucher habe | |
weniger Auswahl gehabt und musste höhere Preise zahlen. Die Richter | |
bestätigten auch die Art und Weise, wie die Wettbewerbshüter der | |
EU-Kommission die Preispolitik des Unternehmens überprüft hatten. | |
Das Urteil kommt nicht unerwartet. Vor einem halben Jahr hatte | |
Generalanwalt Jan Mazak dem Gericht bereits empfohlen, den Einspruch der | |
Telekom gegen das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz | |
abzuweisen. Üblicherweise folgt das Gericht dieser Empfehlung. | |
14 Oct 2010 | |
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Schwerpunkt Überwachung | |
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