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# taz.de -- Akw-Laufzeiten und der Ökofonds: Verfassungswidrige Konstruktion
> Mit dem Ökofonds will die Regierung die Laufzeitverlängerung schmackhaft
> machen. Doch Gutachter halten dessen Konstruktion für verfassungswidrig.
Bild: Windräder zu Atommeilern stellen, das ist die Strategie der Koalition.
BERLIN taz | Am heutigen Donnerstag entscheidet der Bundestag über das
Atom- und Energiekonzept der schwarz-gelben Bundesregierung und damit über
die vorgesehene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke. Dieser will die
Bundesregierung mit einem Ökofonds ein grünes Mäntelchen umhängen: Die
Atomkonzerne zahlen einen Teil ihrer Zusatzgewinne dort ein - mit dem Geld
sollen dann erneuerbare Energien gefördert werden.
Rechtswissenschaftler bezweifeln, dass eine solche Konstruktion mit der
Finanzverfassung in Einklang steht, also rechtlich überhaupt möglich ist.
So kommt der Rechtsprofessor Christian Waldhoff von der Universität Bonn in
einem Gutachten zu dem Schluss, dass allein die Einführung einer
Brennelementesteuer verfassungskonform ist,
Das Gutachten, das der taz vorliegt, hatte Waldhoff eigens im Auftrag des
Umweltministeriums erstellt. Trotzdem scheint die Bundesregierung die
Bedenken des Experten nun ignoriert zu haben.
Das Kernproblem: Der Staat finanziert sich vor allem über Steuern.
"Gleichwohl kennt die Rechtsordnung schon seit langem auch nichtsteuerliche
Abgaben wie insbesondere Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben", heißt es in
dem Gutachten. Diese bedürften jedoch stets einer besonderen
Rechtfertigung.
Waldhoff geht [1][die Möglichkeiten im Detail durch] und kommt schließlich
bei jeder Abgabenart zur gleichen Bewertung: verfassungswidrig. So steht am
Ende zusammengefasst das deutliche Ergebnis: "Keine verfassungskonforme
Möglichkeit der Abschöpfung von Sondergewinnen von Kernkraftwerken aus
einer Laufzeitverlängerung."
Auch andere Finanzrechtsexperten teilen die Zweifel. Dass bisher niemand
stärker auf dieses Problem eingegangen ist, führt der Finanzrechtler Hanno
Kube von der Uni Mainz auf die komplexe Thematik zurück.
Finanzverfassungsrecht spiele häufig eine wichtige Rolle, werde aber in
seinen Anforderungen ebenso häufig vernachlässigt, weil es schwierige
Abgrenzungsfragen mit sich bringt.
Das Bundesumweltministerium verwies eine taz-Anfrage weiter an das
Finanzministerium. Dort sieht man keine rechtlichen Probleme. "Die
Vereinnahmung privater Zuwendungen zur Mitfinanzierung von Bundesaufgaben
durch den Bund ist zulässig", sagte ein Ministeriumssprecher. Die
Bundesregierung werde vom Parlament ermächtigt, einen Vertrag mit den
Energieversorgungsunternehmen abzuschließen und Zahlungen der Unternehmen
zu vereinnahmen. "Dabei wird es sich um staatliche Einnahmen eigener Art
handeln."
28 Oct 2010
## LINKS
[1] /1/zukunft/umwelt/artikel/1/kein-guter-grund/
## AUTOREN
Nadine Michel
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