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# taz.de -- Details der Kritik am Ökofonds: Kein guter Grund
> Wer andere Abgaben als Steuern erheben will, braucht eine besondere
> Rechtfertigung. Doch keine davon eignet sich für den geplanten Ökofonds.
Bild: Gereizte Stimmung: Parlamentarier über die Atompolitik ab.
BERLIN taz | Die Finanzverfassung sieht vor, dass der Staat im Wesentlichen
über Steuern finanziert wird. Weitere Abgaben - wie Gebühren, Beiträge,
Sonderabgaben oder freiwillige Zahlungen - bedürfen einer besonderen
Rechtfertigung. Bei der Gewinnabschöpfung aus den AKW-Laufzeitverträgen,
wie sie die Bundesregierung plant (siehe oberer Text), sieht der
Rechtsexperte Christian Waldhoff jedoch nicht, wie diese aussehen sollte.
Das legt er in einem Gutachten für das Umweltministerium ausführlich dar.
Gebühr: Grundsätzlich habe das Bundesverfassungsgericht
Ressourcennutzungsgebühren wie den Wasserpfennig gebilligt, schreibt
Waldhoff. Diese können auf die Nutzung (knapper) öffentlicher Güter erhoben
werden. Denn wer dieses eigentlich allen gehörende Gut nutzt, erhalte einen
Vorteil gegenüber denen, die es nicht nutzen dürften. Laut Waldhoff passt
diese Argumentation jedoch nicht auf die Atomkraft. Der Weiterbetrieb der
Atomkraftwerke sei keine Nutzung eines öffentlichen Gutes; der Genehmigung
zahlreicher neuer stehe nichts im Wege. "Von Knappheit kann hier keine Rede
sein", so Waldhoff.
Beitrag: Beiträge können von öffentlich-rechtlichen Verbänden erhoben
werden, in denen die Mitgliedschaft verpflichtend ist - wie etwa in den
Industrie- und Handelskammern. Mit den Atomkonzernen müsste also eine Art
Zwangsverband gegründet werden, der zur Finanzierung der Erforschung und
Förderung regenerativer Energien dienen würde. Diesen dürfe man jedoch
nicht ausdrücklich zu dem Zweck schaffen, Zwangsmitgliedschaften
herzustellen, meint Waldhoff - sonst könnten "mehr oder weniger beliebig
solche Verbände vom Gesetzgeber gegründet und ein Großteil der
Staatsfinanzierung entsprechend organisiert werden".
Sonderabgabe: Eine Sonderabgabe kann nur erhoben werden, wenn es eine enge
Beziehung zwischen den Abgabenzahlern und dem Zweck gibt, der damit
finanziert werden soll. Ergo, folgert Waldhoff, müsste die Atomwirtschaft
der Förderung erneuerbarer Energien näher stehen als alle Steuerpflichtigen
zusammen. "Daran fehlt es hier", so der Gutachter. "Warum die
Atomwirtschaft der Förderung erneuerbarer Energien näher stehen sollte als
die Elektrizitätswirtschaft insgesamt […] ist nicht begründbar."
Freiwillige Zahlung: Abgaben, die die Finanzverfassung nicht vorsieht,
nennt man freiwillige Zahlungen. Als Beispiel zieht Waldhoff die
Versteigerung der UMTS-Lizenzen heran. Diese sei jedoch einmalig gewesen
und habe primär der Verteilung der Lizenzen gedient und nicht der
Einnahmeerzielung. Zudem stünden bei den Laufzeiten die
Sicherheitsinteressen im Vordergrund.
28 Oct 2010
## AUTOREN
Nadine Michel
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