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# taz.de -- Nach dem Laufzeiten-Beschluss der Koalition: Da geht noch was
> Der Bundestag hat beschlossen. Doch nun treten Umweltverbände, Wirtschaft
> und Opposition dagegen an: Im Bundesrat, bei der EU und vor Gericht – mit
> guten Aussichten.
Bild: Muss in NRW durchhalten, um längere Laufzeiten zu verhindern: Ministerpr…
BERLIN taz | Dass der Bundestag die Atomgesetze beschlossen hat, bedeutet
nicht zwangsläufig, dass sie umgesetzt werden. Opposition, Wirtschaft und
Umweltverbände hatten für diesen Fall Klagen angekündigt. Auch die Frage
nach einer Beteiligung des Bundesrats ist noch unbeantwortet.
Vertreter der Stadtwerke kündigten unmittelbar nach der Abstimmung eine
Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission an. "Die Laufzeitverlängerung der
Atomkraftwerke führt zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen für Stadtwerke
und andere Marktteilnehmer", begründete Hans-Joachim Reck,
Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen, diesen Schritt.
Nach der Verkündung der Gesetze im Bundesgesetzblatt soll die Beschwerde
bei der EU-Kommission eingereicht werden, kündigte Johannes van Bergen,
Geschäftsführer der Stadtwerke Schwäbisch Hall, an.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) findet den neuen Paragrafen 7d der
Atomnovelle "in hohem Maße [1][verfassungsrechtlich bedenklich"]. Die
Neuregelung weiche das Gebot der "bestmöglichen Schadensvorsorge" auf und
eine Senkung des Sicherheitsniveaus sei zu befürchten. Greenpeace hatte
ebenfalls Klagen angekündigt.
Klagen will auch die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat. Laut Bundesregierung
muss dieser den vier Gesetzen nicht zustimmen. Juristische Untersuchungen,
etwa des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts
[2][Hans-Jürgen Papier], hatten allerdings das Gegenteil ergeben.
Deswegen wollen Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen und
Brandenburg Verfassungsbeschwerde einlegen. Dies haben sie in einem
gemeinsamen Schreiben an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) deutlich gemacht,
teilte Margit Conrad, die rheinland-pfälzische Umweltministerin (SPD), mit.
Die schwarz-gelbe Koalition nehme wissentlich einen Verfassungsbruch in
Kauf, beklagte Conrad. Allerdings ist eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht erst dann möglich, wenn das Gesetz in Kraft ist.
Die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat steht allerdings auf dünnem Eis.
Gelingt es NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) nicht, einen
Haushalt für das nächste Jahr aufzustellen, muss sie Neuwahlen ausrufen.
29 Oct 2010
## LINKS
[1] /1/zukunft/umwelt/artikel/1/untersuchung-nach-plan/
[2] /1/politik/deutschland/artikel/1/zustimmungspflichtig-nach-artikel-87c/
## AUTOREN
Nick Reimer
## TAGS
Schwerpunkt Atomkraft
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