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# taz.de -- Datenschützer verlangen Klärung: Gerangel um Drohnen geht weiter
> Die niedersächsische Datenschutzbehörde verlangt jetzt, dass die gesamte
> Einsatzplanung rund um den Drohnen-Einsatz offengelegt wird.
> Innenministerium und Polizei widersprechen sich.
Bild: Niedersachsens Innenminister Schünemann (Bild) und die Polizei widerspra…
BERLIN taz | Nach dem Einsatz einer Mikrodrohne bei den Castortransporten
im Wendland fordert die niedersächsische Datenschutzbehörde die Offenlegung
der polizeilichen Einsatzplanung rund um den Drohneneinsatz. Michael Knaps,
Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten in Niedersachsen, sagte am
Donnerstag der taz: "Wir verlangen jetzt eine detaillierte Aufklärung durch
das niedersächsische Innenministerium: Kann die Kamera immer noch so wenig,
wie früher behauptet wurde – und wozu ist sie im Wendland konkret
eingesetzt worden?
Die genauen Umstände des Drohneneinsatzes blieben am Donnerstag weiterhin
unklar: Am Mittwoch hatte das niedersächsische Innenministerium den
zunächst dementierten Einsatz grundsätzlich eingeräumt, aber noch von
reinen "Testflügen" gesprochen. Die zuständige Polizeieinsatzleitung hatte
ausgeschlossen, dass dabei auch Menschen aufgenommen wurden. Ein Sprecher
des niedersächsischen Innenministeriums erklärte dagegen dann später laut
der Nachrichtenagentur dpa, Ziel des Drohnenbetriebes sei es gewesen,
"Übersichtsaufnahmen von den Menschenmengen zu erhalten".
Dem Streit über die für Film- und Fotoaufnahmen geeignete Flugdrohne ging
bereits in diesem Frühjahr eine Auseinandersetzung zwischen Datenschützern
und dem Landesinnenministerium voraus – weil die Behörden unterschiedliche
Rechtsauffassungen zum Einsatz des Geräts hatten.
Kerstin Rudek, Sprecherin der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, sagte der
taz am Donnerstag, auch diverse Zeugenaussagen deuteten auf einen Einsatz
im unmittelbaren Gebiet von DemonstrantInnen hin. "Das Problem dieser
unauffälligen Technik ist: Niemand weiß, ob und wann Bilder von der eigenen
Person gemacht wurden und zu welchen Zwecken."
Grundsätzlich können Einsätze von Mikrodrohnen allerdings durchaus erlaubt
sein. In Nordrhein-Westfalen kam erst am gestrigen Donnerstag ebenfalls
eine Mikrodrohne zum Einsatz. Dort stellte ein Privatmann sein Fluggerät
zur Verfügung, um der Polizei bei der Suche nach dem im Ort Grefrath
vermissten Jungen Mirco zu unterstützen.
18 Nov 2010
## AUTOREN
Martin Kaul
## TAGS
Schwerpunkt Atomkraft
Schwerpunkt Atomkraft
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