| # taz.de -- Kommentar Drohne über Castor-Transpor: Das fliegende Auge | |
| > Die Polizei hat aufgerüstet. Vermutlich werden Drohnen bald zum Alltag | |
| > bei Kundgebungen gehören. Aber wie viel Kontrolle müssen Bürger bei der | |
| > Ausübung ihrer Grundrechte dulden? | |
| Es hat schon etwas von Science-Fiction: Hoch über den Köpfen von | |
| Demonstranten fliegt ein unbemannter Flugkörper, eine Drohne, und überträgt | |
| Bilder ins Polizeilagezentrum. Doch bei den jüngsten Castortransporten im | |
| Wendland war dies bereits Praxis - ohne Ankündigung und ohne Kennzeichnung. | |
| Angeblich wusste nicht einmal der Einsatzleiter Bescheid. | |
| Die Polizei wiegelt nun ab. Es seien aus der Luft lediglich die | |
| Absperrgitter kontrolliert worden. Das Innenministerium sprach lange Zeit | |
| sogar nur von Testflügen. Das passt aber durchaus zusammen. Wahrscheinlich | |
| war das Fotografieren der Polizeiabsperrungen nur ein Test der Technik | |
| unter Einsatzbedingungen. Vermutlich werden Drohnen bald zum Alltag bei | |
| unübersichtlichen Großkundgebungen gehören. | |
| Nun wissen aber auch die Demonstranten immerhin, dass die Polizei mal | |
| wieder aufgerüstet hat. Im neuen Hannoveraner Versammlungsgesetz wird zwar | |
| gefordert, dass auf Demos in der Regel offen gefilmt werden muss. Doch | |
| hilft dies auch nicht weiter, Vermummung ist ja bei Strafe verboten. Wer | |
| sich auf der Kundgebung nicht filmen lassen will, müsste also zu Hause | |
| bleiben. | |
| Das polizeiliche Filmen auf Demonstrationen hat offensichtlich einen | |
| Einschüchterungseffekt, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Und | |
| die Menschen sorgen sich zu Recht. Gerade im Wendland wurden von der | |
| Polizei immer wieder präventive Dateien über Anti-Atomkraft-Aktivisten | |
| angelegt. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Fall aus Bayern vorläufig | |
| entschieden, dass Kameras anlasslose Lagebilder nicht speichern dürfen. Der | |
| Vorschlag ist gut gemeint, aber weltfremd. Die Demonstrationsteilnehmer | |
| sehen der Kamera ja nicht an, ob sie Bilder speichert oder nicht. So kann | |
| eine Einschüchterung nicht vermieden werden. Kameraeinsätze müssen auf | |
| konkrete Gefahrenlagen beschränkt werden. Wer einfach nur demonstriert, | |
| muss sich nicht filmen lassen. | |
| Das Problem der Drohne ist also ein ganz allgemeines - jenseits der | |
| technischen Faszination. Wie viel Kontrolle müssen die Bürger bei der | |
| Ausübung ihrer Grundrechte dulden? | |
| Ermutigt der Staat zur Einmischung oder schreckt er eher ab? Ob dann eine | |
| Drohne über der Demo kreist oder der altbekannte Hubschrauber, ist | |
| Nebensache. | |
| 17 Nov 2010 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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