| # taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Vorsorge gegen Gen-Gefahren | |
| > Das Bundesverfassungsgericht hat Verschärfungen des Gentechnikgesetzes | |
| > gebilligt. Eine Klage von Sachsen-Anhalt erwies sich als Eigentor. | |
| Bild: Unterliegt weiterhin Beschränkungen: Gentechnisch veränderte Maispflanz… | |
| KARLSRUHE taz | Die von Rot-Grün eingeführten Beschränkungen der Gentechnik | |
| sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied am Mittwoch das | |
| Bundesverfassungsgericht. Die Klage des Landes Sachsen-Anhalt, das den | |
| Anbau und die Erforschung von Genplfanzen erleichtern wollte, wurde in | |
| vollem Umfang abgelehnt. Stattdessen hat sie ein Grundsatzurteil erwirkt, | |
| das mutigen Umweltschutz verfassungsrechtlich absichert. Aus Magdeburger | |
| Sicht eher ein Eigentor. | |
| Seit 2004 müssen Bauern und Forscher den Anbau von "gentechnisch | |
| veränderten Organismen" (GVO) in einem öffentlichen Standortregister | |
| bekannt machen. Außerdem müssen GVO-Bauern Schadenersatz zahlen, wenn | |
| benachbarte Höfe wegen Pollenflugs ihre Ernte nicht mehr als | |
| gentechnik-frei verkaufen können. | |
| Sachsen-Anhalt, das sich als Vorreiterland für Biotechnologie sieht, hatte | |
| gegen die Verschärfungen geklagt. Sie stellten quasi ein Berufsverbot für | |
| Gentech-Bauern dar. Die Einschränkungen seien aber nicht gerechtfertigt, | |
| denn genehmigte GVO-Pflanzen seien nicht gefährlich. Ihre Auskreuzung auf | |
| andere Felder sei etwas ganz Natürliches und kein Schaden. Das | |
| Standortregister lade Gentech-Gegner geradezu zu Feldzerstörungen ein. | |
| Das Bundesverfassungsgericht erklärte nun beide Regelungen für | |
| verfassungsgemäß. Die Einschränkungen seien zum Schutz von Menschen und | |
| Umwelt gerechtfertigt. Die langfristigen Folgen der Gentechnik seien noch | |
| nicht endgültig geklärt, Eingriffe ins Erbgut seien nur schwer rückgängig | |
| zu machen. Der Gesetzgeber habe deshalb bei der Vorsorge gegen Gefahren | |
| "großzügigen Entscheidungsspielraum", so die Richter. Ein Berufsverbot für | |
| Gentech-Bauern liege zwar nicht vor, wäre aber durchaus möglich gewesen. | |
| Das Standortregister sei ein "wichtiger Beitrag zum öffentlichen | |
| Meinungsbildungsprozess" Transparenz wurde von den Richtern damit zum | |
| Verfassungswert erklärt. Dagegen müsse das Grundrecht der GVO-Bauern auf | |
| informationelle Selbstbestimmung zurückstehen. Das Register habe nicht die | |
| Gefahr von Straftaten erhöht, meinen die Richter, da es auch schon vor 2004 | |
| mutwillige Zerstörungen gab. Gegen solche Angriffe müsse der Staat mit den | |
| Mitteln von Straf- und Polizeirecht vorgehen, nicht mit Heimlichtuerei. | |
| Die neuen Haftungsregeln für gentechnische Verunreinigungen sahen die | |
| Richter ebenfalls als unproblematisch an. Es handele sich hierbei um eine | |
| Weiterentwicklung der traditionellen Störerhaftung im Nachbarschaftsrecht. | |
| Die Regeln ermöglichten ein verträgliches Nebeneinander von ökologischer, | |
| konventioneller und gentechnischer Landwirtschaft. | |
| Wohl zum ersten Mal argumentierte das Bundesverfassungsgericht offensiv mit | |
| dem 1992 eingeführten Staatsziel Umweltschutz. Das Urteil erging | |
| einstimmig. Vorbereitet wurde es von Brun-Otto Bryde, dem ersten von den | |
| Grünen vorgeschlagenen Verfassungsrichter. Das Urteil ist zugleich sein | |
| Vermächtnis, denn Ende Januar endet seine Amtszeit. | |
| Bisher werden in Deutschland kaum genveränderte Pflanzen angebaut. Das | |
| liegt aber auch daran, dass derzeit nur die Genkartoffel Amflora, aus der | |
| Industriestärke gewonnen wird, zugelassen ist. | |
| Az.: 1 BvF 2/05 | |
| 24 Nov 2010 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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