Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Bundesgerichtshofs: Perlentaucher-Prozess, nächste Runde
> Eine Klage von FAZ und SZ bedroht zwar nicht mehr das Geschäftmodell des
> Webportals, könnte aber im Detail Erfolg haben. Das könnte teuer werden.
Bild: Eigene Inhalte gesucht: Webseite des "Perlentaucher".
KARLSRUHE taz | Der Bundesgerichtshof hat keine grundsätzlichen Bedenken
gegen das Geschäftsmodell des Kulturportals [1]["Perlentaucher"]. Trotzdem
geht der Prozess, den FAZ und SZ gegen den Perlentaucher angestrengt haben,
in eine neue Runde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Mittwoch ein für das
Kulturportal positives Urteil auf und verwies die Sache an das
Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zurück.
Der Perlentaucher ist ein Internet-Portal, das täglich die Kulturseiten
großer Tageszeitungen zusammenfasst. Er finanziert sich überwiegend über
die Werbung, die Verlage auf der Perlentaucher-Seite schalten. Außerdem
werden Perlentaucher-"Notizen" - vor allem Zusammenfassungen von
Buchrezensionen - an Internet-Buchläden lizensiert. Zunächst war Amazon
Vertragspartner, jetzt ist es Buecher.de.
Nur gegen diese Weiter-Lizensierung der Perlentaucher-Zusammenfassungen
klagten die Zeitungen. Allerdings stand dabei das gesamte Geschäftsmodell
des Perlentauchers auf dem Prüfstand. Denn wenn die Rezensionsnotizen
generell urheberrechtlich verboten sind, dann dürfen sie auch nicht auf der
Webseite verbreitet werden.
Zentrale Frage in diesem Streit war, ob es sich bei den Notizen des
Perlentauchers um eigenständige Werke handelt. FAZ und SZ hatten dies
bestritten. Das Portal kürze nur ihre Rezensionen auf einen Bruchteil der
bisherigen Länge, übernehme dabei aber alle originellen Formulierungen. Die
Zeitungen sahen darin eine unbefugte Vervielfältigung ihrer Texte.
Das OLG Frankfurt hatte die Klage 2007 abgelehnt und schon das Kürzen
anspruchsvoller Texte als eigenständige Leistung gewertet. Diese
Argumentation erklärte jetzt aber der BGH für "rechtlich falsch", so der
Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. "Ein neues Werk erfordert in der
Regel, dass das alte dahinter verblasst", betonte Bornkamm einen
Grundgedanken des Urheberrechts.
Der Perlentaucher hatte im Prozess aber betont, dass er die Rezensionen
nicht nur kürze, sondern "in eigenen Worten" wiedergebe. Gegen dieses
Konzept hat nun auch der BGH keine Einwände. "Geschützt ist im Urheberrecht
nicht der Inhalt eines Textes, sondern nur dessen sprachliche Gestaltung",
sagte Bornkamm.
Die Zeitungen hatten in ihrer Klage 20 Perlentaucher-Notizen angeführt, die
ihrer Meinung nach gegen das Urheberrecht verstoßen. Diese 20 Fälle muss
nun wieder das OLG Frankfurt prüfen, weil der BGH nur für Rechtsfragen
zuständig ist. "Es kommt jetzt ganz auf den Einzelfall an", so Richter
Bornkamm.
Und dann las Bornkamm eine Notiz vor, die nach seiner Analyse fast nur aus
Bestandteilen der Original-Rezension besteht. Zumindest teilweise dürfte
der Perlentaucher am Ende also wohl verurteilt werden. "Das wäre für uns
ärgerlich, weil wir dann auf einem Teil der Prozess- und Gerichtskosten
sitzen bleiben", sagte Thierry Chervel, der Gründer des Perlentauchers,
nach der Verkündung zur taz.
Az.: 1 ZR 13/08
1 Dec 2010
## LINKS
[1] http://www.perlentaucher.de/
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Feuilleton
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neues Onlinemagazin „Fahrenheit 451“: Mehr Kultur wagen
Der „Perlentaucher“ debattiert über die Gründung einer neuen digitalen
Kulturzeitung. Ein lohnender Diskurs.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.