Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Wikileaks-Gründer wird aus Haft entlassen: Assange kommt gegen Kau…
> Julian Assange kommt frei. Der Wikileaks-Gründer muss jedoch bestimmte
> Auflagen erfüllen. Zudem wird eine Kaution von 200.000 Pfund fällig.
Bild: Vor der schwedischen Botschaft und dem Gericht demonstrierten Assange-Unt…
Der in Großbritannien inhaftierte Wikileaks-Gründer Julian Assange kommt
unter Auflagen und gegen Kaution frei. Dies entschied am Dienstagnachmittag
ein Richter in London bei einem Haftprüfungstermin. Die Kaution soll
200.000 britische Pfund (rund 240.000 Euro) betragen. Richter Howard Riddle
setzte einen weiteren Anhörungstermin auf 11. Januar fest.
Laut dem britischem [1][Guardian] gehört neben einer Fußfessel auch eine
Ausgangssperre zu den Auflagen für Assanges Freilassung. Diese gelte von 10
Uhr bis 14 Uhr sowie von 22 Uhr bis 2 Uhr. Zudem müsse der Australier
seinen Pass hinterlegen und sich täglich um 18 Uhr bei einer Polizeistation
melden.
Die Zeitung berichtet zudem, dass die schwedischen Staatsanwälte vor haben,
Einspruch gegen die Entscheidung zu erheben. Dafür hätten sie zwei Stunden
Zeit. Vor Ablauf dieser Zeit würde Assange auf keinen Fall entlassen.
Aufgrund eines von der schwedischen Justiz erlassenen europäischen
Haftbefehls war Assange vor einer Woche festgenommen worden und saß seither
im Wandsworth-Gefängnis ein. Die jetzige Freilassung gegen Kaution hatte
das Gericht noch am 7. Dezember mit der Begründung abgelehnt, Assange - der
kein britischer Staatsbürger sei und keinen festen Wohnsitz habe - könne
sich einer möglichen Strafverfolgung durch Flucht entziehen.
Seine Anwälte argumentierten nun, dass diese Fluchtgefahr praktisch nicht
bestehe. Assange könne prominent wie er sei gar nicht unbemerkt das Land
verlasen. Dadurch, dass er sich vor einer Woche freiwillig stellte, habe er
auch bewiesen, mit der Justiz zusammenarbeiten zu wollen.
In der nächsten Phase des Verfahrens wird es nun um die Frage der
Auslieferung gehen. Assange und seine Anwälte haben angekündigt, durch alle
Instanzen zu gehen, um eine Überstellung nach Schweden zu vermeiden. Mark
Stephens, britischer Anwalt des Australiers, erklärte gegenüber dem
TV-Sender al-Jazira, er misstraue der schwedischen Justiz und befürchte,
dass diese Assange an die USA ausliefern könnte. Nach seinen Informationen
werde an einem Gericht in Virginia schon an der erforderlichen Anklage
gegen seinen Mandanten gearbeitet.
Assange selbst rief über einen Brief an seine Mutter die Welt auf, "meine
Arbeit und meine Leute vor diesen illegalen und unmoralischen Handlungen zu
schützen". Dabei wurde nicht ganz klar, ob er neben den Versuchen, die
Internetplattform Wikileaks zum Schweigen zu bringen, auch die
Vergewaltigungsanklage meinte. Er hatte die Klage abwechselnd als politisch
motiviert oder als einen privaten Rachefeldzug bewertet.
In schwedischen Justizkreisen verwundert die Hartnäckigkeit, mit der sich
Assange einer Überstellung nach Schweden widersetzt. Denn sollte
tatsächlich in den USA Anklage erhoben und eine Auslieferung gefordert
werden, wäre er in Großbritannien nicht sicherer als in Schweden.
Akzeptiert die britische Justiz den schwedischen Haftbefehl – und das ist
auch nach Einschätzung von Assanges schwedischem Anwalt Björn Hurtig nur
eine Frage der Zeit – und überstellt Assange nach Stockholm, könnte er nach
schwedischem Recht nicht einfach an die USA ausgeliefert werden. Einem
solchen Begehren müsste Großbritannien zustimmen. Dann müssten die
Gerichtsbarkeiten zweier Länder darüber befinden.
Andererseits hätte es die schwedische Staatsanwaltschaft in der Hand, das
jetzige Verfahren abzukürzen und zu entdramatisieren - indem man eine
Vernehmung Assanges in London anstatt in Stockholm akzeptiert. Dass dies
nicht geschieht, schiebt Anwalt Hurtig weniger auf juristische Hindernisse
als auf den "menschlichen Faktor". Offenbar ist mittlerweile zuviel
Prestige im Spiel.
Assange war vergangene Woche in der britischen Hauptstadt verhaftet worden,
weil Schweden seine Auslieferung wegen des Verdachts der Vergewaltigung
fordert. Der 39-jährige Australier bestreitet die gegen ihn erhobenen
Vorwürfe. Seine Anwälte halten sie für politisch motiviert.
14 Dec 2010
## LINKS
[1] http://www.guardian.co.uk/news/blog/2010/dec/14/wikileaks-julian-assange-co…
## AUTOREN
Reinhard Wolff
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gericht in London hat entschieden: Assange kommt frei
Gegen rund 290.000 Euro, mit einer Fußfessel und unter strengen Auflagen
kommt der Wikileaks-Gründer auf freien Fuß. Jetzt droht juristischer Ärger
aus den USA.
taz-Aufruf "Ein Herz für Assange": Ein Sofa zum Verstecken
Zahllose LeserInnen der taz haben sich an unserer Initiative "Ein Herz für
Assange" beteiligt. Bereitwillig wollen sie den Verfolgten vor seinen
brutalen Häschern verstecken.
Nach schwedischem Veto: Assange bleibt weiter in Haft
Nach der Berufung Schwedens bleibt Assange weiter in Haft. Hacker haben die
Webseite der Staatsanwaltschaft in Schweden lahmgelegt und die US Air Force
zensiert die Internetangebote auf ihren PCs.
Schweden legt Veto ein: Assange kommt doch nicht frei
Kurz vor Ende der Frist legt Schweden ein Veto gegen die Freilassung des
Wikileaks-Gründers Julian Assange ein. Er sollte eigentlich gegen Kaution
aus der Haft entlassen werden.
Exklusivvertrag mit dem Spiegel: Wikileaks wird ein Fall für den Presserat
Die Journalistin Christiane Schulzki-Haddouti hat Beschwerde beim Presserat
einlegt: Sie möchte gegen die Bevorzugung des Spiegels durch Wikileaks
vorgehen.
Wikileaks-Alternative Openleaks: Zweites Leck im Januar
Während weltweit um Wikileaks gekämpft wird, wollen Aussteiger im Januar
2011 eine Alternative starten. Die Jagd auf Julian Assange verurteilen sie.
Debatte Wikileaks: Immanuel Kant 2.0
Mit Wikileaks wird eine alte Utopie der Aufklärung Wirklichkeit. Im Umgang
mit der Affäre zeigt sich die Überlegenheit von Demokratien.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.