# taz.de -- Straßburger Urteil: Umgangsrecht biologischer Väter gestärkt | |
> Die Mutter verweigert Frank A. Kontakt zu seinen Kindern. Vor dem | |
> Menschenrechtsgerichtshof erzielt er nun einen Teilerfolg. Sein Fall muss | |
> neu verhandelt werden. | |
Bild: Straßburg sieht's eher so: Leibliche Väter sollen mit ihren Kindern Sch… | |
FREIBURG taz | Frank A. kann doch noch auf Kontakt zu seinen Kindern | |
hoffen. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erzielte er | |
am Dienstag zumindest einen Teilerfolg. Als biologischer Vater kann ihm | |
nicht von vornherein der Umgang zu seinen Kindern verweigert werden, nur | |
weil die Mutter mit einem anderen Mann verheiratet ist und dieser als | |
rechtlicher Vater gilt. | |
A. ist Nigerianer und kam 2003 nach Deutschland. Er lebte in der | |
mittelbadischen Kleinstadt Achern. Dort hatte er bald eine Affäre mit der | |
verheirateten Frau B. Die Beziehung dauerte rund zwei Jahre, B. dachte | |
sogar an Scheidung. Als B. schwanger wurde, trennte sie sich jedoch von A. | |
und verweigerte ihm jeden Umgang mit den im Dezember 2005 geborenen | |
Zwillingen. | |
Sie festigte die Beziehung zu ihrem Ehemann und unterstellte A., er habe | |
sie nur ausnutzen wollen, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu | |
erreichen. A.s Asylantrag wurde 2006 abgelehnt. Im Jahr 2008 reiste er | |
freiwillig nach Spanien aus, wo er heute noch mit unklarem Status lebt. Der | |
inzwischen 43-Jährige bemüht sich immer noch erfolglos um Kontakt zu seinen | |
Kindern. | |
Beim Amtsgericht Baden-Baden hatte A. 2006 zunächst Erfolg. Die Richter | |
billigten ihm einmal pro Monat begleiteten Umgang mit den Zwillingen zu. | |
Doch das Landgericht Karlsruhe hob die Entscheidung wenige Wochen später | |
mit Verweis auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch wieder auf. Danach habe | |
A. als "enge Bezugsperson" der Kinder nur dann ein Umgangsrecht, wenn er | |
für diese bereits "tatsächliche Verantwortung" getragen habe (Paragraf | |
1985). | |
Bekannt väterfreundlich | |
Eine solche Verantwortung verneinte das Landgericht bei A., es spiele dabei | |
keine Rolle, dass er sich um Kontakt zu den Kindern bemüht habe und nur die | |
Mutter ihn daran hinderte. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine | |
Beschwerde A.s ohne Begründung ab. | |
Beim bekannt väterfreundlichen Straßburger Gerichtshof hatte er nun aber | |
Erfolg. Die deutschen Gerichte hätten A.s Recht auf Privatleben verletzt, | |
zu dem auch seine Identität als Vater gehöre. Der deutsche Staat muss ihm | |
nun 5.000 Euro Schadensersatz zahlen. Zudem wurde Frank A. Anspruch auf | |
eine neue gerichtliche Entscheidung zugebilligt. Bei dieser muss nun das | |
Wohl der Kinder den Ausschlag geben. | |
Die Chancen, dass A. jetzt ein Umgangsrecht erhält, stehen gut. Im Verlauf | |
des Verfahrens hatte eine Psychologin erklärt, es wäre für die | |
deutsch-afrikanischen Kinder gut, eine Beziehung zu ihrem leiblichen Vater | |
zu haben, um zu verstehen, warum sie anders aussehen als andere Kinder. | |
Auch für die drei übrigen Kinder der Familie B. wäre es am besten, wenn mit | |
der Situation offen umgegangen würde. Bisher gingen deutsche Gerichte - bis | |
hin zum Bundesverfassungsgericht - aber eher davon aus, dass eine | |
(zusammenlebende) Familie aus Mutter, rechtlichem Vater und Kindern vor | |
Störungen von außen geschützt werden müsse. | |
Sollte A. am Ende aber doch ein Umgangsrecht für seine Kinder erhalten, so | |
würden ihm die deutschen Ausländerbehörden vermutlich auch ein | |
Aufenthaltsrecht in Deutschland zugestehen. Den Vorwurf, dass A. von | |
vornherein darauf abzielte, hält sein Anwalt Rainer Schmid für abwegig. | |
"Dann hätte er eine ledige Deutsche geheiratet", sagte der Anwalt, "und | |
hätte nicht eine Affäre mit einer verheirateten Frau begonnen." (Az.: | |
20578/07) | |
21 Dec 2010 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
Christian Rath | |
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Bundesverfassungsgericht | |
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