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# taz.de -- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Redaktionsrazzia war Un…
> Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gibt einer Klage des linken
> Senders FSK Hamburg gegen eine Durchsuchung der Redaktion statt.
Bild: Während der Razzia war der Radiosender weiter live auf Sendung.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Durchsuchung beim linken Hamburger
Alternativsender FSK (Freies Senderkombinat) für verfassungswidrig erklärt.
Auch das Fotografieren der Redaktionsräume und die Sicherstellung von
internen Unterlagen sei unverhältnismäßig gewesen.
Die Durchsuchung fand im November 2003 statt. Anlass war die ungenehmigte
Aufzeichnung und Ausstrahlung eines Telefongesprächs mit dem Hamburger
Polizeisprecher Ralf Kunz. Die Polizei sah darin eine strafbare "Verletzung
der Vertraulichkeit des Wortes". Ein FSK-Redakteur hatte Kunz zu einem
Demo-Polizeieinsatz befragt.
Um die Verantwortlichen des eher geringfügigen Delikts ausfindig zu machen,
rückte die Polizei mit dreißig Beamten an. Der Sendebetrieb wurde nicht
unterbrochen, aber eine Polizistin saß neben dem Mikro und stellte sicher,
dass nicht live über die Razzia berichtet werde. Nachdem sich die
fraglichen FSK-Mitarbeiter zu erkennen gaben, wurden zwei Ordner kopiert
und alle Redaktionsräume fotografiert. Jahre später wurde ein FSKler wegen
der unerlaubten Aufzeichnung verwarnt.
Das FSK wertete die Aktion als "Ausforschung linker Medien" und klagte
dagegen. Doch Hamburger Gerichte hielten den Polizeieinsatz für rechtmäßig.
Erst in Karlsruhe hatte der Sender Erfolg. Eine dreiköpfige Kammer des
Bundesverfassungsgerichts sah nun die Rundfunkfreiheit verletzt.
Die Hamburger Gerichte hätten die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nicht
korrekt geprüft, so die Karlsruher Richter. Dadurch hätten sie übersehen,
dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen Informanten verunsichern und
Journalisten einschüchtern könne. Dies gelte auch dann, wenn zu Recht gegen
einen Redakteur ermittelt wird.
Az.: 1 BvR 1739/04, 2020/04
6 Jan 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
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