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# taz.de -- Verfassungsgericht weist Immunitätsgesetz zurück: Berlusconi kann…
> Das italienische Verfassungsgericht hat den Kern von Berlusconis
> Immunitätsgesetzes zurückgewiesen. Die Richter sollen selbst entscheiden,
> ob Berlusconi vor Gericht muss.
Bild: Eine schnelle Verurteilung des Regierungschefs ist trotz des Urteils kaum…
ROM taz | Niederlage nach Punkten für Silvio Berlusconi: Auf diese kurze
Formel lässt sich die Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts
über das Immunitätsgesetz zugunsten des Regierungschefs bringen. Das
Gericht verwarf am Donnerstag einige Artikel des im März 2010
verabschiedeten Gesetzes, erklärte es aber nicht in Gänze für
verfassungswidrig.
Kern des vorerst letzten juristischen Schutzwalls, den Berlusconi sich
hatte errichten lassen, ist die "gerechtfertigte Verhinderung". Der Premier
und sämtliche Minister konnten sich im Falle einer Anklage einfach selbst
ein Attest ausstellen, wonach sie wegen ihrer dringenden Amtspflichten
leider keine Zeit für einen Prozess hätten. Bis zu 18 Monate sollte diese
Pauschalentschuldigung gelten. 18 Monate, die die Regierungsmehrheit im
Parlament erklärtermaßen dazu nutzen wollte, in aller Ruhe eine
wasserdichte Verfassungsänderung durchzubringen, die dem Regierungschef
endlich auf Dauer die Immunität gewähren sollte. Schließlich hatte das
Verfassungsgesetz im Herbst 2009 schon ein anderes Immunitätsgesetz
verworfen, weil es den Regierungschef für die Dauer der gesamten Amtszeit
vor Strafverfolgung schützen wollte - nicht möglich ohne
Verfassungsänderung, befanden damals die obersten Richter.
Aber auch der letzte, weit bescheidenere 18-Monate-Schutzschirm ist jetzt
schwer durchlöchert. Nicht mehr Berlusconi selbst, sondern seine Richter
werden nämlich wieder darüber zu befinden haben, ob er denn wirklich
stichhaltige Gründe hat, um den Verhandlungen fernzubleiben. Die Prozesse
gegen ihn dürften also bald wieder aufgenommen werden. Berlusconi muss sich
in einem Verfahren wegen der Bestechung des Anwalts David Mills
verantworten, den er mit 600.000 Dollar davon abgehalten haben soll, sein
Wissen über Berlusconis Schwarzfirmenimperium im Ausland preiszugeben. In
zwei weiteren Verfahren geht es um Steuerhinterziehung.
Alle Prozesse aber werden dazu dienen, die Verfahren nach Kräften zu
verzögern - unter anderem durch Verweis auf die vielen Dienstpflichten,
denen Berlusconi nachkommen müsse. Denn wenn der Premier auch zwar ziemlich
viel Zeit für junge Frauen hat, bleibt ihm doch nie auch nur ein halber
Tag, den er den Tribunalen widmen könnte.
Angesichts dieser erprobten Verteidigungsstrategie droht vorerst wohl keine
schnelle Verurteilung des Regierungschefs. Denn das Gesetz hat bereits ein
wichtiges Resultat erreicht: In den drei mit seinen Kammern befassten
Fällen wechselten im letzten Jahr zahlreiche Richter - mit neuen Richtern
aber müssen die Verhandlungen wieder von vorn beginnen.
13 Jan 2011
## AUTOREN
Michael Braun
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