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# taz.de -- Berlusconi und das Immunitätsgesetz: Keine politischen Konsequenzen
> Für Ministerpräsident Berlusconi ist das Urteil gegen sein
> Immunitätsgesetz kein Grund zum Rücktritt. Die Prozesse sehe er vielmehr
> "völlig konstruiert, lächerlich, grotesk".
Bild: Rückzug? Nein danke. Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi.
ROM taz | Völlig unbeeindruckt gibt sich Silvio Berlusconi angesichts des
Urteils des italienischen Verfassungsgerichts, das am Donnerstag in weiten
Teilen das Immunitätsgesetz zugunsten des italienischen Ministerpräsidenten
verworfen hat. "Halb voll" sei das Glas, wurde Berlusconi unmittelbar nach
Bekanntgabe des Richterspruchs zitiert. Und am Freitagmorgen legte er in
einem Telefongespräch mit seinem Fernsehsender Canale 5 nach. Er habe gar
kein anderes Urteil erwartet, erklärte er.
Zudem erkenne das Verfassungsgericht "die Grundausrichtung" des Gesetzes
an: nämlich dass die Ausübung seines Regierungsamts immer wieder zum
Hindernis werde, an dem gegen ihn laufenden Prozessen teilzunehmen.
Konsequenzen schloss Berlusconi aus: Rücktritt und vorgezogene Neuwahlen
seien kein Thema.
In Wirklichkeit aber ist das Glas halb leer. Das Verfassungsgericht strich
nämlich die für ihn bequeme Norm, dass er sich selbst für die Dauer von 18
Monaten einfach von allen seinen Prozessen abmelden konnte. In Zukunft
befinden wieder die Richter, ob der Angeklagte unabkömmlich ist. Damit
steht der Fortsetzung der drei Verfahren - eines wegen Bestechung, zwei
wegen Steuerhinterziehung - gegen den Ministerpräsidenten nichts im Weg;
voraussichtlich im Februar, spätestens Anfang März werden in Mailand die
ersten Termine anberaumt.
Doch Italiens Premier zeigt sich unbesorgt. Schließlich, so sein Resümee im
Frühstücksfernsehen, seien die Prozesse "völlig konstruiert, lächerlich,
grotesk". Seine Unschuld vor Gericht darzulegen, dürfte Berlusconi jedoch
weiterhin keine Lust haben. Schon verlautet aus seiner Umgebung, seine
Anwälte würden die Kammern mit Einsprüchen bis hoch zum Verfassungsgericht
bombardieren, wann immer die "gerechtfertigte Abwesenheit" des
Ministerpräsidenten in Zweifel gezogen würde. Auf diese Weise sollte es ein
Leichtes sein, so lange auf Zeit zu spielen, bis die Verjährung eintritt.
Allerdings könnte bald ein viertes Verfahren hinzu kommen: Am Freitag
berichtete der Corriere della Sera auf seiner Website, gegen Berlusconi
werde wegen Nötigung ermittelt. Berlusconi hatte nämlich im letzten Mai
wiederholt beim Mailänder Polizeipräsidium angerufen, um die Freilassung
der minderjährigen und ihm aus diversen Begegnungen gut bekannten
Prostituierten "Ruby" zu erzwingen.
14 Jan 2011
## AUTOREN
Michael Braun
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