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# taz.de -- Anordnung des Verfassungsgerichts: Nachtragshaushalt in NRW gestoppt
> Das Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen hat den
> Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung vorerst kassiert. Das
> Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
Bild: Und nun? Finanzminister Nobert Walter-Borjans und Ministerpräsidentin Ha…
MÜNSTER dpa/dapd/afp | Der Verfassungsgerichtshof von Nordrhein-Westfalen
hat per einstweiliger Anordnung den Vollzug des umstrittenen Nachtragsetats
2010 gestoppt. Das Gericht gab nach eigenen Angaben vom Dienstag der
rot-grünen Minderheitsregierung in Düsseldorf auf, bis zu einer endgültigen
Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragsetats von einem
Abschluss der Kassenbücher für das Haushaltsjahr 2010 abzusehen.
Die Landesregierung dürfe bis dahin keine weiteren Kredite für diesen Etat
aufnehmen. Für den Fall, dass die Landesregierung bis zu einer Entscheidung
im Verfahren Zahlungen bezogen auf das Haushaltsjahr 2010 zu leisten habe,
hierfür liquide Mittel aber nicht mehr zur Verfügung stünden, seien
entsprechende Mittel ausschließlich durch Rückführung aus den auf der Basis
des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 gebildeten Rücklagen und Sondervermögen
zu beziehen.
Gegen den Nachtragshaushalt hatten die Oppositionsfraktionen von CDU und
FDP im Düsseldorfer Landtag geklagt - ein einmaliger Vorgang in der
Landesgeschichte. Nach ihrer Ansicht verstößt die darin vorgesehene
Rekordverschuldung von 8,4 Milliarden Euro gegen die Verfassung. Das Urteil
könnte weitreichende Folgen haben. Denkbar sind auch Neuwahlen im
bevölkerungsreichsten Bundesland.
Der rot-grüne Nachtragsetat war im Dezember mit absoluter Mehrheit vom
Düsseldorfer Landtag verabschiedet worden. Damit stieg die
Nettoneuverschuldung von 6,6 auf 8,4 Milliarden Euro. Die Opposition klagt
unter anderem wegen der Überschreitung der Kreditverfassungsgrenze. Diese
besagt, dass die neuen Schulden die Investitionen im Haushalt nicht
überschreiten dürfen. CDU und FDP beklagen auch die zusätzliche, 1,3
Milliarden Euro hohe Risikovorsorge für WestLB-Altlasten.
Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte den Vorwurf der
Verfassungswidrigkeit scharf zurückgewiesen. Die schwarz-gelbe
Vorgängerregierung sei verantwortlich für die höheren Kredite. CDU und FDP
hätten im ersten Entwurf des Etats zu wenig Mittel für Kommunen, Kitas und
WestLB-Altlasten eingeplant.
Walter-Borjans hatte fristgemäß zum 5. Januar beim Gericht eine
Stellungnahme abgegeben. In der vergangenen Woche hatte das Gericht den
Minister gebeten, bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Kredite
aufzunehmen. Das Land hatte mitgeteilt, der Haushalt sei ordnungsgemäß
ausgeführt worden. Da nun offenbar bereits Kredite aufgenommen wurden,
könnte die Anordnung aus Münster rechtlich und finanziell ohne große Folgen
bleiben.
Politisch aber ist unklar, wie die Regierung von Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft (SPD) ohne gültigen Haushalt weiterregieren kann und will.
Die Grünen hatten unlängst Neuwahlen für diesen Fall angekündigt.
18 Jan 2011
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