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# taz.de -- Ruanda-Völkermordprozess in Frankfurt: Verfahren kurz nach Beginn …
> Verwirrung zum Auftakt des ersten deutschen Völkermord-Prozesses: Die
> Verteidigung von Onesphore Rwabukombe beschuldigt das BKA der
> Verwechslung.
Bild: Onesphore Rwabukombe am 18.01.11 in einem Verhandlungssaal des Oberlandes…
FRANKFURT taz | Die Stimmung im Gerichtssaal ist verhalten. Neben
unzähligen Pressevertretern haben sich auch vier ruandische Männer im
Oberlandesgericht Frankfurt eingefunden. Man kennt sich, begrüßt sich. Sie
begrüßen auch den Angeklagten freundlich. Wer ist dieser Mann, der da in
grauem Jackett mit lila Hemd mit passender Krawatte, eingerahmt von zwei
Anwältinnen und zwei Dolmetschern, auf der Anklagebank sitzt? Sein Gesicht
verrät nichts.
Bei der Verlesung der Anklageschrift verzieht Onesphore Rwabukombe keine
Miene. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den ehemaligen Bürgermeister der
Gemeinde Muvumba in Ruanda, für den Tod von 3.730 Menschen während des
ruandischen Völkermordes 1994 verantwortlich zu sein. "Der Angeschuldigte,
der selbst der Volksgruppe der Hutu angehört, beteiligte sich 1994 als
Bürgermeister einer Kommune im Norden Ruandas verschiedentlich an Pogromen
und Massentötungen zum Nachteil der Volksgruppe der Tutsi", heißt es in der
Anklageschrift, die zwanzig Minuten lang verlesen wird.
Am 11. April, 13. April und am 15. April habe er drei Massaker koordiniert
und befohlen, bei denen mindestens 3.732 Tutsi getötet wurden. Die Anklage
stützt sich hauptsächlich auf Zeugenaussagen, die Ermittler des
Bundeskriminalamtes in Ruanda eingeholt haben.
Die Anwältin des Angeklagten, Natalie von Wistingshausen, hat Erfahrung.
Sie hat auch schon beim UN-Ruanda-Tribunal im tansanischen Arusha
mutmaßliche Völkermörder verteidigt. Gleich nach Verlesung der
Anklageschrift stellt sie einen Antrag auf volle Akteneinsicht. Das BKA
habe im Zuge seiner Ermittlungen zum Massaker am 13. April 1994 in
Kabarondo nicht hinreichend geklärt, ob der Angeklagte der befehlende
Verantwortliche sei. "Das Gericht muss alternative Sachverhalte ermitteln",
so von Wistingshausen. Laut eines Vermerks des BKA in den Ermittlungsakten
könne eine Verwechslung vorliegen. Diesem Hinweis aber sei das BKA nicht
nachgegangen.
Doch zur Frage, ob sie Zweifel an der wahren Identität Rwabukombes habe,
will sich die Juristin nicht äußern. Auch auf die Frage, ob ein Prozess vor
einem ruandischen Gericht besser gewesen wäre, will sie keine Antwort
geben. Vor Gericht gibt sie lediglich an, ihr Mandant werde keine Angaben
zur Person machen und sich auch nicht zur Anklage äußern. Nach dem Antrag
der Verteidigung wird der Prozess vertagt auf den 25. Januar. Der erste
Verhandlungstag hat gerade mal eine halbe Stunde gedauert.
18 Jan 2011
## AUTOREN
Marie-Claude Bianco
Marie-Claude Bianco
## TAGS
Schwerpunkt Völkermord in Ruanda
Ruanda-Völkermordprozess
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