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# taz.de -- Änderung des Steuerflucht-Gesetzes: Verschärft heißt nicht scharf
> Steuern hinterziehen, selbst anzeigen, straffrei davonkommen: Diese
> bisherigen Regelungen will die Bundesregierung verschärfen. Der SPD und
> den Grünen reicht das nicht.
Bild: Übt große Anziehung auf deutsche Gutverdiener aus: Liechtenstein.
BERLIN taz | Union und FDP verschärfen das Gesetz gegen
Steuerhinterziehung. Reuige Steuerflüchtlinge müssen künftig mehr Angaben
gegenüber den Finanzämtern machen, um einer Strafe zu entgehen. SPD und
Grüne kritisieren den Entwurf als nicht weitgehend genug.
Die Koalition reagiert mit ihrem Gesetz, das der Finanzausschuss des
Bundestages am Mittwoch behandelt, auf die umfangreiche Steuerflucht aus
Deutschland unter anderem in die Schweiz und nach Liechtenstein. In den
vergangenen zwei Jahren sind tausende von Steuerhinterziehern aufgeflogen.
Einer Strafe entgehen sie trotzdem, wenn sie ihre Steuerflucht rückwirkend
rechtzeitig offenbaren. Diese sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige will
die Koalition zwar grundsätzlich beibehalten, allerdings einschränken.
Die heutige Regelung, die unter anderem die SPD als ungerecht kritisiert,
sieht so aus: Zeigen sich Steuerflüchtlinge selbst an, bevor die
Finanzbeamten zur Prüfung erscheinen, bleibt der Versuch der
Steuerhinterziehung straffrei. Die nicht gezahlten Steuern plus 6 Prozent
Zinsen pro Jahr müssen die Leute jedoch nachzahlen. Verschärft wird jetzt
unter anderem die Terminregelung. Um straffrei zu bleiben, müssen
Steuerflüchtlinge ihre verdeckten Konten erklären, bevor ihnen das
Finanzamt die Prüfung ankündigt. Zu warten, bis die Prüfer vor der Türe
stehen, reicht nicht mehr aus.
Im aktuellen Gesetz gibt es außerdem die sogenannte Teilselbstanzeige. Hat
ein Steuerflüchtling im Ausland zwei verdeckte Konten, offenbart dem
Finanzamt aber nur eines, bleibt er für die darauf angelegten Beträge
künftig straffrei, auch wenn das andere später doch noch ohne seine
Mitwirkung auffliegt. Diese Teilselbstanzeige will die Koalition nun
abschaffen. Straffreiheit sollen nur noch die Steuerflüchtlinge genießen,
die alle Tatbestände aufdecken.
Dies soll freilich erst gelten ab Verkündigung des neuen Gesetzes.
Zurückliegende Fälle kämen weiterhin in den Genuss der alten Regelung. Als
"Bestandsschutz für Pseudo-Ehrliche" kritisiert dies der
Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick.
SPD-Fraktionsvize Joachim Poß fordert dagegen die komplette Abschaffung der
strafbefreienden Selbstanzeige in allen Varianten. Dies lehnt
Finanzminister Wolfgang Schäuble ab. Sein Argument: Die Selbstanzeige
ermögliche es den Finanzämtern, Steuern zu erheben, auf die sie ohne
Mitwirkung der Steuerflüchtlinge verzichten müssten.
19 Jan 2011
## AUTOREN
Hannes Koch
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