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# taz.de -- Steuerbetrug wird schwieriger: Ab jetzt keine Tricks mehr
> Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der
> Steuerbetrug erschweren soll. Wer lückenhafte Angaben macht, muss mit
> empfindlichen Strafen rechnen.
Bild: Hilft in Zukunft auch nichts mehr: der mutige Schritt zur Selbstanzeige.
Steuerbetrug wird ein wenig schwieriger. Die Bundesregierung hat am
Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der vorsieht, dass Steuersünder
nur noch mit einer Strafbefreiung rechnen können, wenn sie alle ihre
schwarzen Gelder vollständig offenlegen. Eine Amnestie soll nicht mehr
möglich sein, wenn die Selbstanzeige lückenhaft ist und nur einen Teil der
Schwarzkonten umfasst.
Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Steuerbetrüger nur jenen
Teil ihrer Schwarzgelder melden, der sowieso aufzufliegen droht. Denn in
den vergangenen Monaten kam es zu fast 30.000 Selbstanzeigen, weil
Steuerflüchtlinge befürchteten, ihre Kontoauszüge könnten sich auf jenen
CDs befinden, die geklaute Bankdaten aus der Schweiz und Liechtenstein
enthielten.
Die deutsche Steuergewerkschaft schätzt, dass inzwischen 250 bis 300
Milliarden Euro illegal ins Ausland geschafft wurden. Davon stammten rund
100 Milliarden Euro aus dem vergangenen Jahrzehnt, seien also noch nicht
verjährt.
In der Praxis dürfte sich durch den Gesetzentwurf nicht viel ändern, denn
er geht nicht über das bestehende Richterrecht hinaus. Bereits im Mai hatte
der Bundesgerichtshof festgelegt, dass Selbstanzeigen vollständig sein
müssen, um eine Strafbefreiung zu erwirken. Steuerhinterziehung wird mit
einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
belegt. In besonders schweren Fällen ist eine Gefängnisstrafe bis zu zehn
Jahren möglich.
Der Opposition geht der Regierungsentwurf nicht weit genug. Ein
Kritikpunkt: Das neue Gesetz soll nicht für Selbstanzeigen gelten, die
bereits eingereicht wurden. Auch wenn die Angaben nicht vollständig sind,
sollen sie eine Amnestie bewirken. "Damit werden Tricksereien im Nachhinein
begünstigt und belohnt", moniert der grüne Finanzexperte Gerhard Schick.
Ihm missfällt zudem, dass bei Selbstanzeigen keine Strafzinsen verlangt
werden, sondern dass nur der übliche Nachzahlungszins von 6 Prozent erhoben
wird, der auch bei ehrlichen Steuerzahlern fällig ist. "Es muss immer
teurer sein zu hinterziehen", fordert Schick. Ähnlich argumentiert auch die
deutsche Steuergewerkschaft. Ihr Vorschlag: Bei Selbstanzeigen sollten die
Finanzämter eine saftige Verwaltungsgebühr erheben.
SPD-Finanzexperte Lothar Binding hingegen hält es für "verfassungsrechtlich
bedenklich", Strafzinsen zu erheben. "Die Exekutive wird mit der Judikative
vermischt." Denn es würde sich um eine pauschale Bestrafung handeln, die
eine Verwaltung vornimmt.
Binding ist daher dafür, die Selbstanzeige ganz abzuschaffen. Jede
Steuerflucht würde dann mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet. Trotzdem
wäre nicht ausgeschlossen, dass sich Steuersünder freiwillig bei den
Finanzämtern melden können. Dies würde aber nicht mehr zu einer
Strafbefreiung, sondern nur noch zu einer Strafminderung führen.
8 Dec 2010
## AUTOREN
Ulrike Herrmann
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