# taz.de -- Razzia bei linkem Radiosender war illegal: Ein Presse-Urteil ohne F… | |
> Eine Razzia beim linken Hamburger Radiosender FSK war illegal. Doch der | |
> Senat hat sich nicht mit den Konsequenzen daraus befasst und die Akten | |
> zum Polizeieinsatz wurden vernichtet. | |
Bild: Die Rundfunkfreiheit schützt auch die Vertraulichkeit der Redaktionsarbe… | |
HAMBURG taz | Eine Razzia beim linken Hamburger Radiosender FSK war | |
illegal. Der Senat hat sich nicht mit Konsequenzen daraus befasst. Akten | |
zum Polizeieinsatz wurden vernichtet | |
Die unverhältnismäßige Durchsuchung des Hamburger Radiosenders "Freies | |
Sender Kombinat" (FSK) ist ohne Folgen geblieben. Wie der CDU-Senat auf | |
Anfrage der Linksfraktion mitteilte, hat er keine Schlüsse aus einem Urteil | |
des Bundesverfassungsgerichts gezogen, das die Razzia bei dem linken Sender | |
für verfassungswidrig erklärte. Zu den Kosten des aufwändigen | |
Polizeieinsatzes könne er nichts sagen - die Ermittlungsakten seien | |
"zwischenzeitlich vernichtet" worden. | |
In November 2003, zur Zeit des Schwarz-Schill-Senats, hatte die Polizei den | |
Sender mit 30 Mann durchsucht: Sie fotografierten die Räume, kopierten zwei | |
Aktenordner und überwachten den Sendebetrieb. Den Anlass bot ein Interview | |
des FSK-Redakteurs Werner Pomrehm mit dem Polizeisprecher Ralf Kunz. | |
Pomrehm zeichnete es ungenehmigter Weise auf und strahlte es aus. Die | |
Polizei schritt zur Durchsuchung - obwohl der Redakteur bekannt und die | |
Sendung mitgeschnitten war. | |
FSK wertete die Aktion als "Ausforschung linker Medien" und klagte. Die | |
Hamburger Gerichte wiesen die Klage ab, erst das Bundesverfassungsgericht | |
gab ihm im Dezember Recht: Die Hamburger hätten nicht richtig überprüft, ob | |
die Razzia verhältnismäßig sei. Dadurch hätten sie übersehen, dass die | |
Durchsuchung einer Redaktion Informanten verunsichern und Journalisten | |
einschüchtern könne. | |
Die Linke in der hamburgischen Bürgerschaft wollte wissen, welche | |
Schlussfolgerungen der Senat aus dem Urteil "im Hinblick auf den Schutz des | |
Menschenrechts Rundfunk- und Pressefreiheit", die Menschenrechtsbildung in | |
den Behörden und mögliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Razzia | |
ziehe. "Die Entscheidung ist der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und der | |
Polizei bekannt gemacht worden", antwortete der Senat. Im übrigen habe er | |
sich damit "nicht befasst". | |
Nachdem eine Frage des Internetportals Telepolis zu den Kosten des | |
Einsatzes unbeantwortet blieb, hakte die Linke auch hier nach. Die | |
Handakten zu den Ermittlungen seien aufgrund von Löschvorschriften | |
vernichtet worden, teilte der Senat mit. Personenbezogene Daten dürften aus | |
Datenschutzgründen nicht länger als fünf Jahre aufbewahrt werden, erklärte | |
die Polizei jetzt auch der taz. Wie teuer der Einsatz gewesen sei, könne | |
deshalb nicht mehr beziffert werden. | |
Ulrich Karpen, emeritierter Verwaltungsrechtler der Universität Hamburg, | |
bezweifelt, "ob die Akten hätten vernichtet werden dürfen". | |
Personenbezogene Daten ließen sich auch durch Schwärzung schützen. Karpen | |
kann sich nicht vorstellen, dass die Frist für eine Löschung so kurz | |
bemessen sei. | |
24 Jan 2011 | |
## AUTOREN | |
Gernot Knödler | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Pressefreiheit | |
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