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# taz.de -- Razzia bei linkem Radiosender war illegal: Ein Presse-Urteil ohne F…
> Eine Razzia beim linken Hamburger Radiosender FSK war illegal. Doch der
> Senat hat sich nicht mit den Konsequenzen daraus befasst und die Akten
> zum Polizeieinsatz wurden vernichtet.
Bild: Die Rundfunkfreiheit schützt auch die Vertraulichkeit der Redaktionsarbe…
HAMBURG taz | Eine Razzia beim linken Hamburger Radiosender FSK war
illegal. Der Senat hat sich nicht mit Konsequenzen daraus befasst. Akten
zum Polizeieinsatz wurden vernichtet
Die unverhältnismäßige Durchsuchung des Hamburger Radiosenders "Freies
Sender Kombinat" (FSK) ist ohne Folgen geblieben. Wie der CDU-Senat auf
Anfrage der Linksfraktion mitteilte, hat er keine Schlüsse aus einem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts gezogen, das die Razzia bei dem linken Sender
für verfassungswidrig erklärte. Zu den Kosten des aufwändigen
Polizeieinsatzes könne er nichts sagen - die Ermittlungsakten seien
"zwischenzeitlich vernichtet" worden.
In November 2003, zur Zeit des Schwarz-Schill-Senats, hatte die Polizei den
Sender mit 30 Mann durchsucht: Sie fotografierten die Räume, kopierten zwei
Aktenordner und überwachten den Sendebetrieb. Den Anlass bot ein Interview
des FSK-Redakteurs Werner Pomrehm mit dem Polizeisprecher Ralf Kunz.
Pomrehm zeichnete es ungenehmigter Weise auf und strahlte es aus. Die
Polizei schritt zur Durchsuchung - obwohl der Redakteur bekannt und die
Sendung mitgeschnitten war.
FSK wertete die Aktion als "Ausforschung linker Medien" und klagte. Die
Hamburger Gerichte wiesen die Klage ab, erst das Bundesverfassungsgericht
gab ihm im Dezember Recht: Die Hamburger hätten nicht richtig überprüft, ob
die Razzia verhältnismäßig sei. Dadurch hätten sie übersehen, dass die
Durchsuchung einer Redaktion Informanten verunsichern und Journalisten
einschüchtern könne.
Die Linke in der hamburgischen Bürgerschaft wollte wissen, welche
Schlussfolgerungen der Senat aus dem Urteil "im Hinblick auf den Schutz des
Menschenrechts Rundfunk- und Pressefreiheit", die Menschenrechtsbildung in
den Behörden und mögliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Razzia
ziehe. "Die Entscheidung ist der Staatsanwaltschaft, den Gerichten und der
Polizei bekannt gemacht worden", antwortete der Senat. Im übrigen habe er
sich damit "nicht befasst".
Nachdem eine Frage des Internetportals Telepolis zu den Kosten des
Einsatzes unbeantwortet blieb, hakte die Linke auch hier nach. Die
Handakten zu den Ermittlungen seien aufgrund von Löschvorschriften
vernichtet worden, teilte der Senat mit. Personenbezogene Daten dürften aus
Datenschutzgründen nicht länger als fünf Jahre aufbewahrt werden, erklärte
die Polizei jetzt auch der taz. Wie teuer der Einsatz gewesen sei, könne
deshalb nicht mehr beziffert werden.
Ulrich Karpen, emeritierter Verwaltungsrechtler der Universität Hamburg,
bezweifelt, "ob die Akten hätten vernichtet werden dürfen".
Personenbezogene Daten ließen sich auch durch Schwärzung schützen. Karpen
kann sich nicht vorstellen, dass die Frist für eine Löschung so kurz
bemessen sei.
24 Jan 2011
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
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