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# taz.de -- Urteil in Dänemark: Überfall auf Karikaturist war Terrorakt
> Ein Gericht wertet den Überfall auf Mohammed-Karikaturisten Westergaard
> als Terrorhandlung. Dem verurteilten Somalier drohen mehrere Jahre Haft.
Bild: Mit seinen Mohammed-Karikaturen, die den Propheten mit einer Bombe als Tu…
STOCKHOLM taz | Eine versuchte Terrorhandlung und ein Mordversuch waren es,
als ein 29-jähriger Somalier am Neujahrsabend 2010 mit einer Axt in das
Haus des dänischen Mohammed-Karikaturisten Kurt Westergaard eindrang. Das
entschied am Donnerstag ein Gericht in Århus. Nach dem dänischen
Antiterrorgesetz von 2002 droht dem Täter eine mehrjährige Haftstrafe. Das
Strafmaß will das Gericht am Freitag bekannt geben.
Damit folgten die RichterInnen nicht der Einlassung des Angeklagten, er
habe Westergaard nur "erschrecken" und ihn "überzeugen wollen, er solle
aufhören mit seinen Zeichnungen zu prahlen". Auch die rechtliche Bewertung
des Verteidigers des Angeklagten wurde verworfen. Dieser hatte
argumentiert, Ziel des Angriffs seines Mandanten sei nur die Person
Westergaard gewesen. Dies könne nicht als Terror bewertet werden, weil eine
solche Handlung nicht dazu geeignet gewesen wäre, die Gesellschaftsstruktur
eines Landes zu destabilisieren.
Wie die Staatsanwaltschaft bejaht auch das Gericht, ein solcher
Anschlagsversuch, wie er dem 29-Jährigen unterstellt wird, hätte über den
unmittelbar betroffenen Westergaard hinaus die Bevölkerung einschüchtern,
Unruhe und Chaos auslösen und so die gesamte Gesellschaftsordnung treffen
können.
Juristisch wird mit dieser Auslegung Neuland betreten. Die bisherigen
Verurteilungen nach dem dänischen Antiterrorgesetz bezogen sich auf
Anschlagsversuche, bei denen der Täter zufällige Opfer in Kauf genommen und
nicht nur eine konkrete Person im Auge gehabt hatte. Der 75-jährige Kurt
Westergaard zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: "Ich habe ihn von Anfang
an als einen Terroristen gesehen, der mich ermorden wollte. Er wollte ein
heiliger Krieger sein."
Wie sich im Gerichtsverfahren herausstellte, hatte der Verurteilte schon
einige Monate vor der Tat die Aufmerksamkeit des dänischen
Verfassungsschutzes auf sich gezogen. Dieser überwachte daraufhin dessen
Telefon und Internetaktivitäten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, auf
extremistischen Seiten gesurft zu haben.
Auch eine Reise nach Somalia und Kenia wenige Monate vor dem
Westergaard-Anschlag wurde als Indiz dafür gewertet, dass er andere
Absichten hatte, als nur mit dem Karikaturisten zu reden. Bereits in Kenia
war er im Rahmen einer Fahndung nach Mitgliedern der Terrorgruppe
al-Shabaab zeitweise verhaftet worden.
Kurt Westergaard ist nur einer der elf Zeichner, deren umstrittene
Mohammed-Karikaturen die Zeitung Jyllands-Posten im September 2005
veröffentlicht hatte. Bereits 2008 war ein angeblicher Attentatsplan gegen
ihn in letzter Minute gestoppt worden. "Solange ich lebe, hört das wohl
nicht mehr auf", erklärte Westergaard kürzlich in einem Interview.
3 Feb 2011
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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