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# taz.de -- Bundesgerichtshof fordert Ausschreibung: Stärkere Konkurrenz für …
> Eine S-Bahn-Strecke darf nicht ohne Ausschreibung an die Deutsche Bahn
> vergeben werden, urteilte der BGH. Die Fahrgäste könnten sich auf bessere
> Leistungen freuen.
Bild: Dortmund Hauptbahnhof. Hier könnten in Zukunft auch Abellio-Züge fahren.
BERLIN taz | Die bundeseigene Deutsche Bahn AG muss sich auf dem
milliardenschweren Markt mit S-Bahnen und anderen Regionalzügen künftig auf
schärferen Wettbewerb einstellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am
Dienstag, dass die staatlich mitfinanzierten Nahverkehrsleistungen künftig
alle ausgeschrieben werden müssen; Direktvergaben sind nicht mehr möglich.
Die Fahrgäste können sich, erwarten Branchenkenner, wegen der größeren
Konkurrenz auf bessere Leistungen für weniger Geld freuen. Die
Gewerkschaften dagegen müssten die Beschäftigten durch Flächentarifverträge
vor Dumpinglohnkonkurrenz schützen. Bis 2015 werden bundesweit rund 325
Millionen Zugkilometer neu vergeben. Zum Vergleich: Das Berliner
S-Bahn-Netz umfasst mehr als 32 Millionen Zugkilometer pro Jahr, in Hamburg
sind es rund 10,5 Millionen.
Im konkreten Fall ging es um Direktvergaben in Nordrhein-Westfalen. Dort
hatten der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und die Deutschen Bahn 2009
nach jahrelangem Rechtsstreit um Qualität und Pünktlichkeit des Nahverkehrs
vereinbart, dass die Bahn für das Land neue Züge beschafft und das
Verbindungsnetz enger knüpft. Im Gegenzug wurden die Aufträge für die
nordrhein-westfälischen S-Bahn-Verbindungen bis 2023 verlängert - ein
Milliardengeschäft in Direktvergabe. Der Konkurrent Abellio, eine Tochter
der niederländischen Staatsbahnen, sah sich benachteiligt. Abellio wehrte
sich, und die Vergabekammer Münster erklärte den Vertrag zwischen VRR und
Bahn für unwirksam. Der BGH bestätigte dies nun höchstrichterlich.
Wie es in Nordrhein-Westfalen weitergeht, ist offen. Die DB zeigte sich
gestern zu Gesprächen bereit. NRW-Verkehrsminister Harry Voigtsberger (SPD)
forderte eine rasche Lösung. "Den VRR wird das Urteil vor erhebliche
Probleme stellen."
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schienenpersonennahverkehr,
Interessenvertretung der Besteller und Bezahler des Verkehrs, begrüßte das
Urteil. Bei mehr als 230 Vergabeverfahren sei das Ziel erreicht worden,
bessere Qualität zu einem besseren Preis zu erhalten, hieß es.
Der Schienenpersonennahverkehr wird, anders als der Fernverkehr, zu einem
Großteil durch die öffentliche Hand finanziert; die Einnahmen aus dem
Fahrkartenverkauf spielen oft nur eine Nebenrolle. Im Falle der
NRW-S-Bahnen decken Zahlungen der öffentlichen Hand laut BGH 64 Prozent der
Kosten. (Az: X ZB 4/10)
8 Feb 2011
## AUTOREN
Richard Rother
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